Geringwertiges Wirtschaftsgut: steuerlich geltend machen

Was ein geringwertiges Wirtschaftsgut ist, haben wir Ihnen in unserem ersten Artikel zu diesem Thema bereits ausführlich erläutert. Hier lesen Sie, wie Sie ein geringwertiges Wirtschaftsgut steuerlich geltend machen und wie Sie damit Steuer sparen können.

Diese Möglichkeiten haben Sie, GWG steuerlich geltend zu machen

Es drei verschiedene Gruppen eines geringwertigen Wirtschaftsgutes:

So können Sie durch ein gerinfügiges Wirtschaftsgut Steuern sparen.

So können Sie durch ein gerinfügiges Wirtschaftsgut Steuern sparen.

  • Gruppe 1: GWG bis einschließlich 150 € (netto). Diese setzen Sie immer sofort im Jahrder Anschaffung bzw. der Zahlung des Rechnungsbetrags sofort vollständig von der Steuer ab.
  • Gruppe 2: GWG, die mehr als 150 € (netto), aber nicht mehr als 410 € (netto) gekostet haben, können Sie entweder sofort von der Steuer absetzen. Alternativ können Sie sie ineinen Sammelpool einstellen und alle Güter in diesem Sammelpool zusammen über fünfJahre abschreiben.
  • Gruppe 3: GWG, die zwischen 410 € (netto) und 1.000 € (netto) gekostet haben, können Sie entweder in einen Sammelpool einstellen und über fünf Jahre abschreiben. Oder Sie können Sie regulär über die Zeit hinweg abschreiben, die in der AfA-Tabelle angegebenist.

Wirtschaftsgüter, die über die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten von 1.000 € hinausgehen, sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter mehr und müssen daher stets gemäß AfA-Tabelle abgeschrieben werden. Skonti werden aber angerechnet, verringern also die Anschaffungskosten.

Tipps, wie Sie mit dem geringfügigem Wirtschaftsgut Steuern sparen

In der Regel ist die Sofortabschreibung von Gütern zwischen 150 und 410 € (netto) für Sie am günstigsten. Sie verringert die Steuerlast des laufenden Jahres am meisten. Güter zwischen 410 und 1.000 € können Sie nach AfA abschreiben oder sie in einen Sammelpool einstellen und gemäß AfA abschreiben.

Die Einstellung eines solchen Gutes in einen Sammelpool und die Abschreibung über fünf Jahre können Sie allerdings nicht vermeiden, wenn Sie im selben Jahr noch weitere Wirtschaftsgüter kaufen, die im Preis zwischen 410 und 1.000 € liegen und die Sie in einen Sammelpool einstellen. Dann erfolgt für alle Güter gemeinsam die Abschreibung über fünf Jahre.

Ratsam ist die Bildung eines Sammelpools nur, wenn Sie dadurch die Abschreibungszeiten verkürzen können.

Beispiel für ein geringfügiges Wirtschaftsgut: Möbelkauf

Möbel müssen laut AfA über 13 Jahre abgeschrieben werden. Kaufen Sie jedoch Möbel in einer Preisklasse zwischen 410 € und 1.000 € (netto), können Sie sie gemeinsam in einen Sammelpool einstellen und über fünf Jahre, also deutlich schneller, abschreiben.

Der Sammelpool ist allerdings weniger günstig, wenn sich dadurch die Abschreibungsdauer für ein geringwertiges Wirtschaftsgut verlängert.

Beispiel: Im Jahr des Möbelkaufs schaffen Sie sich außerdem noch einen Laptop für 950 € an. Diesen müssen Sie nun in den bereits für die Möbel gebildeten Sammelpool einstellen. Dadurch können Sie ihn nicht regulär nach AfA über drei Jahre hinweg abschreiben, sondern sind an die für den Sammelpool vorgeschriebene Abschreibungsdauer von fünf Jahren gebunden.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Anschaffung des Laptops auf das Folgejahr zu verschieben. Im Jahr 2012 können Sie dann den Sammelpool für die Möbel bilden. Im Jahr 2013 können Sie den neu angeschafften Laptop gemäß AfA über drei Jahre hinweg abschreiben.

Sie dürfen dann allerdings keinen Sammelpool bilden. Das heißt, wenn Sie weitere geringwertige Güter zwischen 410 und 1.000 € kaufen, müssen Sie diese ebenfalls gemäß AfA abschreiben.

Tipp zum geringwertigen Wirtschaftsgut: Die Entscheidung, einen Sammelpool zu bilden oder alternativ die AfA zu nutzen, können Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses fällen. Ratsam ist allerdings die Erstellung eines Investitionsplans für all Ihre Anschaffungen. Dann sehen Sie, bei welchen Anschaffungsgütern sich ein Sammelpool lohnen würde und in welchem Jahr Sie somit speziell diese Güter anschaffen sollten..

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