Keine GEZ auf internetfähigen PC für Selbstständige

Wenn Sie selbstständig tätig sind, haben Sie vermutlich einen internetfähigen PC zu Hause. Und wer kennt das nicht? Regelmäßig flattern dann neue Aufforderungen der GEZ ins Haus, die für die berfuliche Nutzung Gebühren kassieren möchte. Grund dafür: Mit einem internetfähigen PC sind Radio- und TV-Empfang möglich, wofür demnach Gebühren zu zahlen sind.

Allerdings reicht dieser Grund niciht immer aus. Beim Thema GEZ für Selbstständige zeigt sich der Bayrische Verwaltungshof unternehmerfreundlicher  (Az. 7 BV 10.443):

Der PC als GEZ-gebührenfreies Zweitgerät

Der PC sei ein gebührenfreies Zweitgerät, wenn bereits andere Geräte für die Wohnung angemeldet sind. Das gelte sogar dann, wenn Sie das angemeldete Erstgerät beruflich überhaupt nicht nutzen können.

Wenn die GEZ also auf die Zahlung besteht, können Sie mit diesem Urteil argumentieren, wenn Sie keine weiteren GEZ-Gebühren für Ihren PC zahlen möchten.

Keine GEZ für internetfähigen PC – Rechtssicherheit durch drei neue Urteile 

Die GEZ für einen internetfähigen PC können Sie sich unter Umständen sparen!

Die GEZ für einen internetfähigen PC können Sie sich unter Umständen sparen!

Die Auffassung des obigen Urteils, also dass für die Gebührenbefreiung in anderen ausschließlich privat genutzten Räumen herkömmliche Geräte vorhanden sein müssen und für diese bereits Rundfunkgebühren gezahlt werden sollen, wurde jetzt weiter bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese  in drei Urteilen gestützt (Az. 6 C 15.10, 45.10, 20.11). Die Revision der Rundfunkanstalten, die bei Selbstständigen doppelt kassieren wollten, wurde abgewiesen.

Prüfen Sie als, ob Sie der Forderung eventuell schon nachgekommen sind. Mit diesen Uteilen können Sie bares Geld sparen.

 Bilderquelle: © Jakub Krechowicz  – Fotolia.com

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