Kunden mit schlechter Zahlungsmoral – Forderungsmanagement Teil 2

Schon im ersten Teil unseres Artikel-Duos zum Thema Forderungsmanagement haben wir Ihnen die ersten 3 von 7 wichtigen Schritten vorgestellt, mit denen Sie gegen nicht zahlende Kunden vorgehen. Den Zahlungseingang sicherzustellen, ist eine überlebenswichtige Maßnahme für Ihr Unternehmen. Hier die letzten vier Schritte.

4. Klare Vertragsvereinbarungen und Rechnungstexte beschleunigen den Zahlungseingang 

Nicht zahlende Kunden können für Sie gefährlich werden. Ein gutes Forderungsmanagement hilft!

Nicht zahlende Kunden können für Sie gefährlich werden. Ein gutes Forderungsmanagement hilft!

Die im Teil 1 vorgestellten Schritte 1 bis 3 reichen gerade bei Geschäften mit anderen Unternehmen nicht aus, um einen sicheren Zahlungseingang zu garantieren. Hier kommen Sie um eine ordentliche Rechnung nicht herum. Hilfreich sind hierbei klare Vereinbarungen und Rechnungstexte, die den Zahlungseingang beschleunigen.

Deshalb sollte bereits im Vertrag  die Fälligkeit der Rechnung festgehalten werden. Anreize können Sie mit der Gewährung von 2 % Skonto schaffen. Hier können Sie zum Beispiel Zahlungsfirsten von 7 oder 14 Tagen angeben.

Beispiel: “ Sie erhalten nach vollständiger Lieferung/Leistung eine Rechnung, die binnen 7 Tagen mit 2 % Skonto oder binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig wird.“

Tipp: Stellen Sie Ihre Rechnung sofort nach der erfüllten Leistung. Damit machen Sie deutlich, dass Sie Ihr Geld auch genaus schnell möchten. Die Vertragsvereinbarungen sollten im Rechnungstext stehen. Die Laufzeiten von 7 und 14 Tagen sind mit den genauen Daten zu ergänzen.

5. Kreative Maßnahmen bei nicht zahlenden Kunden

Überlicherweise zeigt sich folgender Ablauf bei nicht zahlenden Kunden: Bei Nicht-Zahlung folgt eine freundliche Zahlungserinnerung. Bei keiner Reaktion auf diese, wird gemahnt. Bringt das auch nichts, müssen Sie rechtliche Schritte einleiten.

Das sind Ihre Alternativen:

Motivieren: Wesentlich günstiger als ein Rechtsstreit, ist die Maßnahme, Ihrem Kunden eine kostenlose Zusatzleistung bei sofortiger Zahlung anzubieten.

Umwandeln: Wenn Sie feststellen, dass Ihre Kunde kein Geld hat, können Sie nach Sachwerten fragen. Bestimmte Maschinen, ein Auto oder eine Stereoanlage könnte er Ihnen zur Zahlung der Rechnung übereignen.

Druck ausüben: Das beste Druckmittel? Gemeinsame Bekannte. In der Öffentlichkeit als zahlungsfaul dazustehen, ist ein unangenehmes Gefühl. Aber Achtung: Wenn Sie Freunde bitten, den Kunden auf die offenen Rechnung anzusprechen, ist Vorsicht geboten. Begehen Sie keine üble Nachrede und halten Sie sich an die Fakten.

Gerichtsvollzieher als Bote: Lassen Sie die Mahnung persönlich vom Gerichtsvollzieher übergeben. Das löst Druck aus. Die Beauftragung kostet Sie übrigens 7,50 € zzgl. Auslagen und Kopier- oder Fahrtkosten.
6. Drohungen nur mit äußerster Vorsicht einsetzen

Wenn Sie mit Drohungen nicht vorsichtig umgehen, machen Sie sich möglicherweise strafbar oder schadenersatzpflichtig.

Unzulässig ist zum Beispiel, wenn Sie Ihren Schuldner mit dem Erscheinen fremder Personen unter Druck setzen, auch bekannt als „Moskau-Inkasso“. Auch die Drohung, den Schuldner bei der Schufa zu melden, ist unzulässig. Die Schufa ist nicht dazu da, um Gläubigern ihr Inkasso zu vereinfachen. Deshalb ist ein Antrag auf einen Negativeintrag in den meisten Fällen rechtswidrig – und damit dann auch die Drohung.

Allerdings sind auch einige „Drohungen“ erlaubt, die Sei gegenüber Ihrem Schuldern aussprechen dürfen. Das sind zum Beispiel, einen Rechtsanwalt einzuschalten oder der Zwang einer eidesstaatlichen Versicherung.

7. Ein ausführliches Mahnprotokoll als letzte Warnung

Wenn die Schritte 1 bis 6 noch nicht zur Zahlung Ihrer Rechnung geführt haben, hilft Ihnen nur noch eins: die Rechtsverfolgung.

Bevor Sie wirklich rechtliche Schritte einleiten: Versuchen Sie es noch einmal mit einer letzten Mahnung. Diese sollte eine kurze Zahlungsfrist und eine Ankündigung des gerichtlichen Mahnbescheids enthalten. Als Anhang fürgen Sie ein Protokoll über den Mahnverlauf bei. Dieses verschafft einen Überblick über alle getroffenen Maßnahmen von der ersten Zahlungsfälligkeit bis zur Vollstreckung. Listen Sie alle Daten und die dazugehörigen offenen Beträge akribisch auf. Wenn der Kundes sieht, wie konsequent Sie Ihre Rechte verfolgen, zahlt er vielleicht doch noch.

Bilderquelle: © Butch – Fotolia.com

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