Künstlersozialabgabe 2010 ist auch bei Werbefotografen fällig!

Künstlersozialabgabe 2010: Das Bundessozialgericht stuft nicht nur Grafiker, Texter und andere Publizisten, sondern auch Werbefotografen als Künstler ein. Das hat zur Folge, dass Sie bei Beauftragung eines Werbefotografen schon nach wenigen Werbeaufnahmen an die Künstlersozialkasse zahlen müssen.

Auf die Künstlersozialabgabe 2010 bei Aufträgen an Grafiker, Texter und andere Publizisten hat Herr Dr. Erhard Liemen seine Leser bereits früher hingewiesen. Strittig war bisher, ob auch Werbefotografen Künstler sind. Die Sozialgerichte beurteilten das unterschiedlich, doch jetzt stuft das Bundessozialgericht Werbefotografen ebenfalls als „bildende Künstler“ ein (Az. B 3 KS 1/10 R).

Künstlersozialabgabe 2010 muss schon bei wenigen Werbeaufnahmen geleistet werden!

Bereits wenige Werbeaufnahmen eines freien Werbefotografen können die Abgabepflicht auslösen. Wer davon betroffen ist, sollte daher die Künstlersozialabgabe 2010 an die Künstlersozialkasse zahlen.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 12/2011)

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