Mini-GmbH fasst in Deuschland weiter Fuß

Die vor zwei Jahren eingeführte „Mini-GmbH“ setzt sich in der Praxis allmählich durch. Als Antwort auf die britische Limited bietet sie viele Vorteile. Die Gründung ist einfach und kostengünstig. Abgesehen von den Notarkosten, die vom jeweiligen Stammkapital abhängen, sind es nur knapp 500 €. Bei Gründung muss die GmbH nur 1 € Startkapital haben. Die beschränkte Haftung gilt trotzdem sofort. Allerdings ist der Rechtsformzusatz „haftungsbeschränkt“ im Geschäftsverkehr unverzichtbar.

Mini-GmbH als neue Rechtsform

Die Mini-GmbH oder auch Unternehmergesellschaft genannt wurde 2008 als eine neue Form der unternehmerischen Betätigung eingeführt. Im Grunde ist sie der normalen GmbH vom Rechtscharakter sehr gleich. Der Hauptunterschied liegt im Stammkapital, welches bei der Mini-GmbH mindestens 1 Euro betragen muss.

Die Mini-GmbH fasst in Deutschland Fuß.

Die Mini-GmbH fass in Deutschland Fuß.

Die Haftung der Mini-GmbH

Die Haftung bei der Mini-GmbH (haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) ist auf das Stammkapital beschränkt. Dieses beträgt wie bereits erwähnt mindestens 1 Euro. Somit kann man also nur mit diesem 1 Euro haften.

Trotzdem stellen wir uns die Frage, die sich jeder Unternehmer stellt: „Was passiert im Falle einer Verschuldung meines Unternehmens oder es nicht optimal läuft?“   Anders als bei Personengesellschaften, wie der KG oder der OHG haften die Gesellschafter nicht persönlich für die Verbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern. Grund: Die Mini-GbmH zählt zu den Kapitalgesellschaften.

Hier haftet die Gesellschaft, die grundsätzlich sämtliche Verbindlichkeiten aus ihrem Gesellschaftsvermögen unbeschränkt berichtigen muss. Rein theoretisch reicht 1 Euro dafür aus. Trotzdem verbergen sich dahinter auch Nachteile, die die Gesellschafter nahezu zu einer Erhöhung des Stammkapitals zwingen: Geschäftspartner werden nicht sehr offen für Kooperationen sein, wenn Sie nur ein Stammkapital von 1 Euro vorweisen können.

Gründung der Mini-GmbH

Die Gründung einer Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft) beansprucht keine lange Zeit und ist relativ unkompliziert.
Wenn Sie ein geringes Stammkapital wählen, sind die Kosten bei Gründung einer Mini-GmbH eher zu vernachlässigen.

Die Gründung der Mini-GmbH und der zugehörige Vertrag müssen öffentlich von einem Notar beglaubigt werden.  Bei einem geringen Stammkapital kommen hierbei Kosten in Höhe von zirka 30 Euro auf Sie zu. Auch für die Anmeldung im Handelsregister müssen Sie Kosten einplanen. Hier müssen Sie mit etwa 100 Euro rechnen. Für die Anmeldung hat der Gesetzesgeber ein Musterprotokoll vorgesehen. Dieses können Sie beispielsweise hier downloaden. Sie können bei dem Musterprotokoll schon vorab wählen, mit wie vielen Gesellschaftern Sie die Unternehmergesellschaft gründen möchten.

Mögliche Nachteile bei der Mini-GmbH

Ein niedriges Stammkapital hin oder her. Was Sie bei einer Gründung der Mini-GmbH nicht vergessen sollten: Die  Gründer unterliegen der gesetzlichen Einschränkung, dass  mindestens ein Viertel des Jahresgewinns als eigenkapitalbildende Rücklage angespart werden muss,  zumindest bis die GmbH-Mindesteinlage von 25.000 Euro erreicht ist. Ist diese Grenze erreicht, kann die Mini-GmbH in eine gewöhnliche GmbH umgewandelt werden. Dazu besteht aber keine Pflicht.

Sie sollten sich also darüber im Klaren sein:  Die Pflicht zum Sparen blockiert eventuell Investitionen oder Geschäftserweiterungen – insbesondere bei kapitalintensiven Unternehmungen wie zum Beispiel High-Tech-Gründungen.

Bilderquelle: © drizzd – Fotolia.com

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