Mitarbeiter auf Reisen: Beachten Sie mögliche Krankheitsfälle
Bei der Planung von Geschäftsreisen ins Ausland sollten Sie darauf achten, Vorsorge für Krankheitsfälle zu treffen. Werden Arbeitnehmer auf Geschäftsreisen krank, braucht die private Reisekrankenversicherung nicht zu zahlen. Die gesetzliche Krankenversicherung springt nur dann ein, wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Erstattet wird aber lediglich der Betrag, den die Behandlung im Inland gekostet hätte.
Die Konsequenz für Krankheitsfälle auf Geschäftsreise: Sie müssen als Arbeitgeber zahlen
Den Differenzbetrag müssen Sie im Fall einer Krankheit auf Geschäftsreise übernehmen. Deshalb sollten Sie eine Versicherung abschließen, die Behandlungskosten im Ausland einschließt. Sind unterschiedliche Mitarbeiter unterwegs, kann eine vorgegebene Reiseanzahl pro Jahr versichert werden. Welcher Mitarbeiter sich genau auf Geschäftsreise befindet, ist unerheblich. Ein weiterer wichtiger Punkt: Mit unlimitierten Policen sind auch Rücktransporte abgesichert.
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