Mitarbeiter-Bonus: Vermeiden Sie teure Fehler!
Wenn Sie einen Mitarbeiter -Bonus zur stärkeren Moitivation Ihrer Angestellten nutzen, sollten Sie dabei unbedingt kostspielige Fehler vermeiden.
Mitarbeiter-Bonus zählt zu variablen Vergütungssystemen

Beim Mitarbeiter-Bonus gilt es, klare Vereinbarungen zu treffen.
Bei der Ausgestaltung variabler Vergütungssystem mit Mitarbeiter-Boni ist unbedingt auf Klarheit und Transparenz zu achten. Vorgaben müssen präzise beschrieben werden sowie bewertbar und für Mitarbeiter tatsächlich erreichbar sein. Zudem ist die Zeitspanne vorzugeben, die ein Beschäftigter hat, um diese Ziele in die Tat umzusetzen. Versäumen Sie bei der Festlegung der Voraussetzungen für den Mitarbeiter-Bonus klare Vorgaben, kann es schnell zu Missverständnissen kommen. Und der Schuss geht im wahrsten Sinne des Wortes nach hinten los. Statt Ihren Mitarbeiter damit zu motivieren, wird er nur demotivierter und frustriert.
Ist der Mitarbeiter-Bonus fester Bestandteil?
Wenn bei Ihnen Mitarbeiter-Boni fester Bestandteil des Gehalts sind, sollten darauf achten, dass Sie Personalgespräche nicht hinauszögern.
Zum Hintergrund: Können sich Arbeitnehmer nicht rechtzeitig an Zielvorgaben orientieren und erreichen deshalb Ziele für den Mitarbeiter-Bonus womöglich nicht, haben sie Schadenersatzansprüche. Zudem wissen die Mitarbeiter vor dem Gespräch ja gar nicht, welche Aufgaben Priorität haben sollen.
Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihren Mitarbeitern
Wenn Sie Ihren Mitarbeier erst Mitte des Jahres zu einem Zielformulierungsgespräch einladen, verschenken Sie ein wichtiges Steuerungsinstrument und die Möglichkeit.
Was neben dem Mitarbeiter-Bonus für Sie als Arbeitgeber außerdem noch ein Fettnäpfchen sein könnte, ist die Kündigung von Auszubildenden.
Hier gilt: Wollen Sie Auszubildenden kündigen, muss Ihr Kündigungsschreiben den Eltern zugehen. Erst dann wird die Kündigung wirksam. Es reicht nicht, sich den Erhalt vom Azubi quittieren zu lassen. Maßgeblich ist allein, ob und wann die gesetzlichen Vertreter das Schreiben erhalten haben. Das heißt: Übermitteln Sie die Kündigung direkt an diese – am besten per Boten oder Einwurf-Einschreiben.
Sobald die Probezeit abgelaufen ist, können Sie Auszubildenden nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden der relevanten Tatsachen zu erklären. Während der ein- bis viermonatigen Probezeit können Sie das Arbeitsverhältnis dagegen jederzeit beenden. Kündigungsgründe müssen – und sollten! – Sie als Arbeitgeber dann nicht angeben.
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