Nach Betriebsprüfung kommt unter Umständen Post von der IHK

Nach einer Betriebsprüfung können sich auch die Beiträge für die IHK ändern, falls neue Zahlen festgesetzt werden. Diese neuen Zahlen werden automatisch von der Finanzverwaltung an die IHK gemeldet, die ihre neuen Beitragsbescheide erstellt.

Bei einem Unternehmer wurden nach einer Betriebsprüfung die Zahlen für zurückliegende Jahre neu festgesetzt. Kurz darauf erhielt er Post von der IHK, die eine Nachzahlung von Beiträgen forderte. Nun stellt sich die Frage, ob das Zusammenspiel von Finanzverwaltung und IHK überhaupt zulässig ist.

Nach Betriebsprüfung werden Daten an die IHK gesendet

Eine solche Zusammenarbeit wird zumindest so praktiziert, denn der IHK-Beitrag wird nach dem jeweiligen Gewerbeertrag bemessen. Das ist der steuerpflichtige Gewinn und diese Daten werden von der Finanzverwaltung nach der Betriebsprüfung an die Quasi-Behörde IHK gemeldet. Diese erstellt daraufhin die Beitragsbescheide. Der betroffene Unternehmer, der mit der IHK und dem Finanzamt im Clinch liegt, will diese Meldung nicht akzeptieren und sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 13/2011)

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