Notarielle Beurkundung im Ausland gilt für Unternehmensverkäufe

Sie können eine notarielle Beurkundung im Ausland vornehmen, wenn Sie Unternehmensverkäufe tätigen wollen. Diese Möglichkeit war nach der GmbH-Reform zunächst umstritten, doch das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dies nun eindeutig erlaubt.

Für die Abtretung von GmbH-Anteilen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Das kann viel Geld kosten, weil deutschen Notaren die Gebühren vorgeschrieben sind. Schweizer Notare können kostengünstiger arbeiten. Nach der GmbH-Reform war jedoch umstritten, ob Beurkundungen in der Schweiz noch zulässig sind.

GmbH-Reform hat an Zulässigkeit einer ausländischen notariellen Beurkundung nichts geändert

Diese Zweifel hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eindeutig vom Tisch gewischt (Az. I-3 Wx 236/10). An der Zulässigkeit einer notariellen Beurkundung im Ausland habe sich durch die GmbH-Reform nichts geändert. Es spricht also nichts dagegen, Unternehmensverkäufe in Basel, Zürich oder Zug beurkunden zu lassen. Sollte der Bundesgerichtshof demnächst anders entscheiden, tangiert das bereits geschlossene Verträge nicht.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief, Sonderausgabe 13/2011)

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