Privathandy im Büro – ein heikles Thema für Arbeitgeber

Die Nutzung des Privathandys im Büro ist für Sie als Arbeitgeber eine heikle Angelegenheit. Zwar entstehen für Sie keine direkten Kosten, doch es raubt den Arbeitnehmern die Konzentration und somit Ihnen wichtige und teure Arbeitskraft. Gerade bei jungen Mitarbeitern ist das Ablenkungspotenzial durch Smartphones besonders hoch. Das können Sie tun.

Totalverbot des Privathandys ist höchstrichterlich nicht geklärt 

Das Privathandy im Büro ist ein heikles Thema. Ein Totalverbot ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Das Privathandy im Büro ist ein heikles Thema. Ein Totalverbot ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Da Sie als Arbeitgeber für die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter bezahlen, dürfen Sie selbstverständlich verlangen, dass sich diese am Arbeitsplatz den betrieblichen Angelegenheiten widmen. Solange jedoch durch die private
Handynutzung weder die Erledigung der eigenen Arbeitsaufgaben des Mitarbeiters noch die Abläufe im Betrieb (z. B. durch Ablenkung von Kollegen) beeinträchtigt werden, sollten Sie sich überlegen, ob Sie die private Handynutzung während der Arbeitszeit generell verbieten wollen. Die Frage, ob ein solches vollständiges Verbot der privaten Handynutzung zulässig ist, ist nämlich höchstrichterlich noch nicht geklärt.

Ausnahme: Totalverbot des Privathandys im Büro

Ein betriebliches Handy-Totalverbot, welches sich auch auf die Pausen erstreckt, ist nur im Ausnahmefall zulässig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sicherheitsinteressen berührt sind, weil bestimmte Produktionsabläufe oder diffizile Messinstrumente durch die Handystrahlung beeinträchtigt werden.

So setzen Sie Ihre Anweisung zur Privathandy-Nutzung konsequent durch

Nehmen Sie die Nutzung von Telefon, Internet und Co. zu privaten Zwecken nicht stillschweigend hin! Haben Sie mit Ihren Mitarbeitern eindeutige Regelungen getroffen, müssen Sie dafür sorgen, dass diese auch beachtet werden. Dulden Sie – entgegen Ihrer eigenen Anweisung – die private Nutzung, wird es für Sie problematisch, das Verhalten Ihrer Mitarbeiter bei Verstößen zu bestrafen.

Wie Sie Ihre Nutzungsregeln  zum Privathandy & Co im Büro kontrollieren dürfen

Aus technischer Sicht ist die Überprüfung der Telefon- und Internet-Verbindungen Ihrer Mitarbeiter kein Problem. Aber wie so oft gilt: Nur weil es technisch möglich ist, haben Sie noch lange keine rechtliche Grundlage.

1. Internet:

Ist in Ihrem Betrieb ausschließlich die dienstliche Nutzung des Internets gestattet, müssen Sie Ihre Interessen auch verfolgen können. Sie dürfen die Liste der Websites, die Ihre Mitarbeiter aufsuchen, speichern. Haben Sie dagegen in begrenztem Umfang die private Nutzung des Internets erlaubt, dürfen Sie nicht so streng kontrollieren. Zulässig sind aber Überwachungsmaßnahmen zum Schutz vor erheblichen Kosten oder zum Schutz vor Überlastung der Datennetze (etwa durch übermäßigen Download).

2. E-Mail:

Die privaten E-Mails Ihrer Mitarbeiter dürfen Sie nicht lesen! Aufgrund Ihrer überwiegenden Interessen sind Ihnen aber Überwachungsmaßnahmen zum Schutz Ihrer Mitarbeiter vor Belästigungen (SPAM-Filter) oder zum Schutz der Datennetze vor Infizierung durch Viren (Virenscanner) erlaubt.

3. Telefon und Diensthandy:

Als Arbeitgeber können Sie grundsätzlich alle Daten (etwa die angerufene Telefonnummer, die Dauer des Gesprächs, das Datum, die Gebühreneinheiten, die Uhrzeit) erfassen. Uneingeschränkt gilt das allerdings nur für Dienstgespräche. Sind in Ihrem Unternehmen Privatgespräche erlaubt, dürfen Sie die Zielnummern der privat geführten Gespräche nicht erfahren. Dann müssen die letzten 3 oder 4 Ziffern unkenntlich gemacht werden (z. B. 040/ 9735xxx).

Bilderquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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