Reisekostenerstattung bei Vorstellungsgesprächen

Normalerweise müssen Sie die Reisekostenerstattung bei Vorstellungsgesprächen übernehmen. Doch Sie können die Reisekostenerstattung auch ganz ausschließen. Als Kompromisslösung bietet sich an, einen bestimmten Betrag für die Übernahme der Kosten anzugeben.

Reisen Bewerber zu Vorstellungsgesprächen mit eigenem Pkw an, sind die steuerrechtlichen Kilometerpauschalen bei der Reisekostenerstattung zu zahlen. Bei Bahnfahrten sind es die Kosten für die zweite Klasse. Übernachtungskosten fallen nur ausnahmsweise an, wenn Hin- und Rückreise am selben Tag unzumutbar sind. Etwaige Verdienstausfälle müssen Sie dagegen nie ersetzen.

Reisekostenerstattung kann ganz ausgeschlossen werden

Sie können die Erstattung der notwendigen Reisekosten von Bewerbern aber auch ganz ausschließen. Falls Sie das tun wollen, sind Sie verpflichtet, bereits bei der Einladung ausdrücklich darauf hinzuweisen. Dabei gehen Sie jedoch zwangsläufig das Risiko ein, dass Ihr Angebot zum Gespräch ausgeschlagen wird. Als Kompromisslösung bietet sich daher an, die Erstattung der Kosten zu begrenzen.

Begrenzung der Reisekostenerstattung kann gute Kompromisslösung sein

Die Kostenbegrenzung kommt etwa in Frage, wenn Ihnen mehrere Kandidaten geeignet erscheinen, die weit entfernt wohnen. Dann können Sie einen bestimmten Betrag für die Reisekostenerstattung festlegen. Zahlen Sie auch hier nur gegen Nachweis und teilen Sie Bewerbern dies gleich bei der Einladung mit. Diese Lösung hat gleich zwei Vorteile, da Sie die Vorstellungskosten im Griff behalten, ohne interessante Bewerber zu verprellen.

(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 12/2011)

 

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