Staat darf sich vorrangig an Firmeninsolvenzen bedienen

Bei Firmeninsolvenzen hat der Staat nach wie vor Anspruch auf Umsatzsteuerbeträge – auch wenn sich das eigentlich mit der neuen Insolvenzverordnung ab März 2012 geändert hätte. Möglicherweise schauen dadurch andere Gläubiger bei Firmeninsolvenzen in die Röhre. Hier die Details zu diesem Fall.

Der Staat hat Privileg an Firmeninsolvenzen

Nach wie vor darf sich der deutsche Fiskus bei Firmeninsolvenzen vorrangig bedienen. Obwohl dieses Privileg mit der im März in Kraft tretenden Insolvenzverordnung abgeschafft worden wäre. Und so kam es dazu:

Die Wahrung des Privilegs des Fiskus bei Firmeninsolvenzen wurde durch das Bundesfinanzministerium veranlasst. Dieses  hat die Finanzämter angewiesen, ein Urteil des Bundesfinanzhofs umzusetzen. Das hat zur  Folge, dass der Fiskus Anspruch auf Umsatzsteuerbeträge hat, die vor Insolvenz kassiert wurden.
Aufgrund dieses Urteils des Bundesfinanzhofs  treten die Ansprüche anderer Gläubiger zurück und der Fiskus hat Vorrang im Falle einer Firmeninsolvenz  (Az. V R 22/10).

Zum Hintergrund des staatlichen Umgangs mit Firmeninsolvenzen

Bisher konnte die Finanzverwaltung Umsatzsteuerforderungen lediglich zur Insolvenztabelle anmelden. Wie andere Gläubiger wurde sie anteilig bedient, sofern aus dem Restvermögen noch etwas zu holen war. Langt der Fiskus jetzt wieder vorher zu, gucken andere in die Röhre. Dadurch werden auch Auch Sanierungen von Firmeninsolvenzen erschwert.

Und noch eine Veränderung in 2012, die beim Thema Insolvenz zu beachten ist:

Seit dem 1. Januar 2012 müssen Sie als Arbeitgeber wieder eine Insolvenzgeldumlage zahlen. Monatlich sind 0,04 % der Arbeitsentgelte Ihrer Beschäftigten an die jeweilige Einzugsstelle abzuführen. Grundlage ist dabei das Entgelt, nach dem Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ermitteln.

Insolvenzumlage gilt auch bei Azubis und Minijobbern

Die Regelung der Insolvenzumlage gilt auch für Azubis und Minijobber, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Bei diesen Beschäftigten legen Sie das Entgelt zugrunde, das Sie bei Versicherungspflicht ansetzen würden. Obergrenze für andere Mitarbeiter ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

Formelle Vorschriften bei der Insolvenzgeldumlage

Bei Firmeninsolvenzen schauen andere Gläubiger möglicherweise in die Röhre, wenn der Staat vorgreift.

Bei Firmeninsolvenzen schauen andere Gläubiger möglicherweise in die Röhre, wenn der Staat vorgreift.

Die Insolvenzgeldumlage ist Bestandteil des monatlichen Beitragsnachweises und im Datensatz aufzuführen.
Die korrekte Abwicklung kontrollieren die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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