Übernachtungspauschale ab 2012 – das gilt!
Mit der Jahreswende hat sie die Höhe der Übernachtungspauschale 2012 für Reisen im Ausland geändert. Das Gleiche gilt auch für Verpflegungspauschalen. Lesen Sie welchen Übernachtungspauschalen seit dem 1.1.2012 gelten.
Verpflegungs- und Übernachtungspauschale: 2012 für 50 Länder geändert
Für über 50 Länder hat sich die Verpflegungs- und Übernachtungspauschale 2012 geändert. Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Übernachtungspauschalen im Kosovo, wie in den amerikanischen Städen Atlanta, Chicago und New York werden seit 2012 in Form von Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen verbucht. Vor Übernachtungspauschale vor 2012 hatte sich in Atlanta und Chicago nach den Pauschalen der USA gerichtet. Die Übernachtungspauschale in New York nach den Pauschalen für den Staat New York.
Genau umgekehrt ist man bei der Übernachtungspauschale 2012 für die Städte Blantyre (Malawi), Kopenhagen (Dänemark), Lagos (Nigeria) und Tel Aviv (Israel) vorgegangen. Hier galten VOR 2012 Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen. Seit 2012 richten sich die Übernachtungspauschalen wieder nach dem jeweiligen Land.
Übernachtungspauschale in vielen Städten & Ländern geändert
In Brasilien, Hogkong (China), Schweden und in San Francisco (USA) haben sich die Tages- und Übernachtungspauschalen geändert.
Die veränderten Tages- und Übernachtungspauschalen 2012 in der Übersicht:
Bei einer Abwesenheitsdauer von 24 Stunden beträgt die Übernachtungspauschale 2012 in…
…Brasilien jetzt 54 € und nicht mehr nur 36 €
…Hongkong statt 72 € nur noch 62 €.
Wann gilt welche Übernachtungspauschale?
Wenn Ihr Mitarbeiter vom Inland ins Ausland reist, gelten bei der Reisekostenabrechnung die Pauschbeträge des Ortes, an dem er vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat.
Handelt es sich um eintägige Auslandsreisen beziehungweise um Rückreisetage aus dem Ausland zurück nach Deutschland, gilt bei der Reisekostenabrechnung der letzte Tätigkeitsort im Ausland als Pauschale.
Aprospos eintägige Reise
Hier ist nämlich eine Änderung in Planung. Bei eintägigen Reisen im Inland soll zukünftig erst bei einer Abwesenheitsdauer von 10 Stunden ein Pauschbetrag von 9 € steuerfrei vom Arbeitgeber gezahlt werden können. Die dreiteiligen Staffelungen bei einer Abwesenheit von 8 Stunden (6 €), 14 Stunden (12 €) und 24 Stunden (24 €) sollen bei eintägigen Reisen entfallen.
Bei Reisen unter 10 Stunden: Keine Zahlung an die Arbeitnehmer
Setzt sich diese Regelung durch, werden reisende Arbeitnehmer dadurch etwas schlechter gestellt. Denn bei allen Reisen mit einer Abwesenheit von 8-10 Stunden entfällt die Pauschale. Und die Kürzung betrifft nicht nur die 1ß Stunden Reisedauer: Statt 12 € soll es nur noch 9 € pauschal geben, wenn der Reisende über 14 Stunden unterwegs war. Zwischen 10 und 14 Stunden soll zwecks Vereinheitlichung auch ein Pauschbetrag von 9 € statt vorherigen 6 € angesetzt werden.
Laut BMF Bericht soll dies auch für mehrtägige Reisen gelten. Es soll dann keine 3-stufige Unterteilung bei den Verpflegungspauschalen mehr geben, sondern nur noch eine 2-stufige Unterteilung ab 10 Stunden Abwesenheitsdauer (An-und Abfahrtstage) und 24 Stunden Abwesenheitsdauer (Zwischentage). Die Abrechnung könnte also in Zukunft etwas einfacher werden..
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