Unternehmensnachfolge: Gut geplant ist halb gelungen

Unternehmensnachfolge muss geplant werden

Viele Unternehmer gerade aus dem klein- und mittelständischen Sektor sind ihrer Firma mit Leib und Seele verbunden. Umso schwerer fällt es vielen, zum Ende ihres eigenen Erwerbslebens von dem „Kind“ zu lassen und eine Nachfolgeregelung zu treffen.

Dennoch sollten sich betroffene Firmeninhaber schon frühzeitig mit diesem Thema befassen. Denn nur so können sie zum einen Herr des Verfahrens sein und zum anderen die Firmenübergabe so gestalten, dass sie ihre persönlichen Ziele und auch die Interessen ihrer Firma durchsetzen können.

 

Machen Sie sich über Ihre Ziele klar

Apropos Ziele: Umfragen haben ergeben, dass Firmeninhaber bei der Übergabe ihres Unternehmens vor allem drei Wüsche haben, die sie erfüllen wollen. Zum einen soll der Fortbestand des Unternehmens auch langfristig abgesichert werden. Zweiter Punkt ist die Erhaltung der Selbständigkeit der Firma und der dritte Aspekt liegt auf der finanziellen Absicherung der Familie.

Darüber hinaus gibt es noch etliche sekundäre Ziele, die ebenfalls eine Rolle spielen können. Das reicht von Erbfragen über Haftungsaspekte bis hin zum möglichen Erhalt des Namens.

Wer sich über die eigene Nachfolge Gedanken macht, sollte hier nicht zurückhaltend sein, sondern genau seine eigenen Ziele formulieren. Nur so lässt sich der Rahmen für Nachfolgeverhandlungen abstecken und gleichzeitig späterer Streit vermeiden, weil Unzufriedenheit aufkommt. Offenheit zu sich und dem potenziellen Nachfolger sollte Pflicht sein.

 

3 Varianten der Unternehmensnachfolge

Wie man letztlich die Nachfolge gestaltet, hängt von eben diesen Zielen ab. Aber es haben sich einige Hauptwege herausgebildet, die man kennen sollte. Gerade, wenn es um die Nachfolge im Familienkreis geht, wird immer wieder das Instrument der vorweggenommenen Erbfolge genutzt.

Hierbei geht es um die vorgezogene Vermögensübertragung an die späteren Erben. Meist erreicht man dadurch vor allem aus steuerlicher Sicht einen besseren Spielraum. Dabei geht solch eine Lösung meist einher mit Verabredungen, die trotz der Vermögensübergabe die finanzielle Existenz des Übergebenden weiter absichern (Leibrente etc.).

Anders sieht es beim Verkauf durch eine einmalige Zahlung aus. Hier spielt es keine  Rolle, ob es familiäre Bindungen gibt oder ein Dritter den Betrieb übernimmt. Es werden durch die Zahlung des Kaufpreises klare Verhältnisse geschaffen.

Der Verkäufer gibt alle Rechte gegen Zahlung des Kaufpreises auf und der Käufer übernimmt alle ihm zustehenden Eigentumsrechte. Gleichzeitig kann sich der Käufer damit vor eventuell später auftretenden Erbforderungen schützen, die dann ins Leere laufen.

Eine dritte mögliche Variante der Unternehmensnachfolge ist die Verpachtung. Diese gilt eher als Interims-Lösung und gibt dem Verpächter genügend Zeit, um seine Entscheidung und die Umsetzung seiner persönlichen Ziele in der Praxis überprüfen zu lassen. Aber auch für den Pächter ist solch eine Variante durchaus interessant, da die Bindung finanzieller Mittel deutlich geringer ausfällt.

Fazit: Wer als Unternehmer vorausschauend plant und sich mit einem späteren Betriebsübergang beschäftigt, behält das Heft des Handelns in der Hand. Und er kann so auch wesentlich dazu beitragen, dass sein größter Wunsch, der Fortbestand des Unternehmens, auch wirklich möglich werden kann.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller

Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

 

Bildnachweis: Gevestor

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