Urlaubsentgelt bei flexibler Arbeitszeit: So gehen Sie vor!

Die Berechnung des Urlaubsentgelts bei flexibler Arbeitszeit stellt sich in der Praxis häufig als kompliziert dar. So zum Beispiel bei rollierenden Arbeitszeitsystemen. So gehen Sie richrtig vor.

Die Lösung für Urlaubsentgelt bei flexibler Arbeitszeit

Um das Urlaubsentgelt bei flexibler Arbeitszeit festzusetzen, müssen Sie einfach Den durchschnittlichen Verdienst pro Arbeitsstunde ermitteln. Den so genannten Geldfaktor. Außerdem müssen Sie die auf die Urlaubszeit entfallende Arbeitszeit feststellen (den Zeitfaktor). Das Urlaubsentgelt errechnen Sie dann, indem Sie Geld- und Zeitfaktor multiplizieren.

Beispiel: Frank C. hatte im Mai 160 Stunden gearbeitet und dafür 2.700 € verdient, im Juni waren es 2.500 € für 150 Stunden und im Juli 2.800 € für 170 Stunden. Überstunden hat er in dieser Zeit nicht geleistet. Frank C. will vom 1. bis 21. August frei nehmen (= 15 Urlaubstage). In diesem Zeitraum hätte er 112 Stunden arbeiten müssen.

Folge: Insgesamt hat er 480 Stunden gearbeitet und dafür 8.000 € verdient. Der Geldfaktor, also der durchschnittliche Stundenlohn, beträgt: 8.000 € : 480 Stunden = 16,67 €/Stunde. Dieser ist mit dem Zeitfaktor (Arbeitsstunden während der Urlaubszeit) zu multiplizieren.

Konkret: 16,67 €/Std. x 112 Std. = 1.867,04 €. Während seines Urlaubs erhält Frank C. somit ein Urlaubsentgelt von 1.867,04 €.

Diese Vergütungsbestandteile zählen beid er Berechnung des Urlaubsentgelts

Bei der Berechnung der Höhe des Urlaubsentgelts ist es wichtig, dass Sie grundsätzlich alle Vergütungsbestandteile einbeziehen, die der Arbeitnehmer als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung
in den letzten 13 Wochen erhalten hat. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Grundvergütung (auch schwankender Akkordlohn),
  • alle Zuschläge (z. B. Gefahren-, Schicht-, Nachtarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschläge),
    soweit sie nicht reine Aufwandsentschädigungen sind,
  • Provisionen,
  • Sachbezüge, wenn sie nicht während des Urlaubs gewährt werden (z. B. private Nutzung
    des Dienstwagens).

Dagegen bleiben folgende Vergütungsbestandteile unberücksichtigt:

  • Überstundenvergütung,
  • Einmalzahlungen wie Jubiläumsgelder oder jährliche Gratifikationen,
  • Aufwendungsersatz wie Reisekosten, Spesen und Fernauslösungen,
  • Trinkgelder.

Zeitpunkt des Urlaubsentgelts: Theorie und Praxis

Anders als die „normale“ Arbeitsvergütung ist das Urlaubsentgelt vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG). In der Praxis wird diese gesetzliche Regelung jedoch freilich weitgehend einvernehmlich ignoriert und stattdessen das Urlaubsentgelt zusammen mit der Lohnabrechnung – meist nachträglich am Monatsende – ausgezahlt.

Wichtiger Hinweis für Sie: Eigentlich sind derartige Abweichungen vom klaren Gesetzeswortlaut zuungunsten des Arbeitnehmers nicht zulässig, wobei Tarifverträge die Ausnahme bilden. Allerdings erfolgt
die Beibehaltung der nachträglichen Auszahlung auch für das Urlaubsentgelt regelmäßig mit dem

Das Urlaubsentgelt bei flexibler Arbeitszeit zu errechnen, stellt für viele ein Problem dar.

Das Urlaubsentgelt bei flexibler Arbeitszeit zu errechnen, stellt für viele ein Problem dar.

(stillschweigenden) Einverständnis des Mitarbeiters. Zudem ist Ihr Risiko als Arbeitgeber begrenzt: Kommen Sie der Pflicht zur vorherigen Auszahlung des Urlaubsentgelts nicht nach, so kann der Arbeitnehmer allenfalls Schadenersatzansprüche geltend machen (etwa weil er wegen Geldmangels einen Kredit aufnehmen musste), nicht aber nochmals – nunmehr korrekt im Voraus entlohnt – Urlaub verlangen.

Urlaubsgeld ist nicht gleich Urlaubsentgelt

Häufig wird das Urlaubsentgelt mit dem Urlaubsgeld verwechselt. Das Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während der Urlaubszeit. Das Urlaubsgeld stellt hingegen eine freiwillige Zusatzleistung dar, die erhöhte Urlaubsaufwendungen wenigstens zum Teil abdecken soll. Das Urlaubsgeld ist also eine Gratifikation.

Bilderquelle: © Aamon – Fotolia.com

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