Verkürzung der Arbeitszeit: Wann möglich?

Eine 3-Tage-Woche oder nur halbe Arbeitstage – das erträumt sich wahrscheinlich fast jeder Arbeitnehmer. Aber wann dürfen Ihre Angestellten eine Verkürzung der Arbeitszeit von Ihnen verlangen? Wir klären Sie hier über Ihre Rechte und Pflichten auf!

Herabsetzung der Arbeitszeit nach sechs Monaten möglich

Verkürzung der Arbeitszeit - welche Rechte haben Sie als Arbeitgeber?

Verkürzung der Arbeitszeit - welche Rechte haben Sie als Arbeitgeber?

Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Monate tätig, kann er die Verkürzung der Arbeitszeit verlangen. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetz. Um die Verkürzung der Arbeitszeit rechtskräfit zu verlangen, ist ein ausdrücklicher Antrag des Arbeitnehmers notwendig. Darin muss der er deutlich machen, dass er eine entsprechende Vertragsänderung wünscht. Können Sie darauf nicht mit einem einfachen „ja“ reagieren, liegt auch kein ausreichendes Angebot vor.

Verhandeln Sie über eine kürzere Arbeitszeit

Ist ein entsprechendes Angebot vorhanden,  müssen Sie dann Verhandlungen über eine Herabsetzung der Arbeitszeit mit dem Mitarbeiter aufnehmen. Sie sollten mit Ihrem Mitarbeiter Möglichkeiten besprechen, die in eine Vereinbarung für die Herabsetzung der Arbeitszeit einmünden können. Gelingt das nicht, müssen Sie den Antrag mindestens einen Monat vor der gewünschten Reduzierung ablehnen. Und zwar schriftlich – sonst tritt sie per Gesetz in Kraft. Das gilt auch, wenn Sie ganz untätig bleiben.

Wann dürfen Sie die Herabsetzung ablehnen?

Den Wunsch auf eine kürzere Arbeitszeit dürfen Sie nur dann ablehnen, wenn betriebliche Gründe dem Wunsch entgegenstehen. Wenn Sie also etwa trotz Suche keine Ersatzkraft finden oder deren Kosten unverhältnismäßig hoch wären. Eine Ablehnung ist auch zulässig, wenn die Qualität unter einer Arbeitsteilung erheblich leiden würde. Zudem dürfen kürzere Arbeitzeiten die Organisation Ihres Betriebs nicht beeinträchtigen..

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