Vorsicht Falle bei Vorerkrankungen und Versicherungen

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Versicherungen werden teurer, vor allem im Bereich von Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dies haben Sie sicherlich schon gelesen. Wir werden uns kaum dagegen wehren können. Nun gibt es allerdings neuere Urteile, die Sie als Versicherten oder Ihre Mitarbeiter als Versicherte besonders treffen könnten, warnt der Deutsche Wirtschaftsbrief. Hier lesen Sie stets, wie Sie sich den Versicherungen gegenüber am besten verhalten können. Es ist unumstößlich, dass Sie am besten permanent auf dem Laufenden bleiben, wie der folgende Fall zeigt.

Vorerkrankungen: heikel

Stellen Sie sich vor, Sie wollten wie ein Versicherter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und wissen, dass Sie aktuelle Erkrankungen nennen müssen. Das reicht nicht, wie ein Versicherungsnehmer nun feststellen musste. Dabei sollten Sie beachten, dass frühere Erkrankungen – bis zu zehn Jahre rückwirkend – für die Versicherungen interessant sind.

Das wiederum bedeutet, dass Sie diese Erkrankungen offenlegen müssen, falls Sie Ihren Versicherungsschutz nicht riskieren wollen. Selbst für den Fall, dass die Versicherung dann Ihren Antrag auf Aufnahme ablehnen sollte. So entschied dies der BGH (Az. IV ZR 289/14).

Hier ging es  um einen Bausparkassen-Leiter, der wegen eines Burnouts seinen Beruf nicht mehr hatte ausüben können. Seine Krankenakte(n) wollte der Antragsteller der Krankenkasse nicht aufdecken. Die Versicherung hatte ihn gebeten, seine Krankenkasse von deren Schweigepflicht zu entbinden. Er wollte wiederum dem Versicherungsunternehmen lediglich seine für diesen Fall relevanten Daten zur Verfügung stellen.

Können alle Daten relevant sein?

Die Versicherung wiederum wollte deshalb keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen. Der Versicherte klagte – und verlor, wie oben dargestellt. Immerhin sind zwar prinzipiell alle Daten relevant, aber die Pflicht zur Mithilfe beschränkt sich tatsächlich nur auf solche Daten, die für den „konkreten Leistungsanspruch“ wichtig und entscheidend sind.

Zudem dürften die Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer nicht komplett unter die Lupe nehmen. Sie müssen sich auf die Fehltage und Arztbesuche konzentrieren und dürfen hiernach fragen. Die Diagnosen zu den Gründen für das Fehlen sind zunächst für das jeweilige Versicherungsunternehmen zunächst nicht einsehbar.

Dies sei erst dann möglich, wenn sich der ursprüngliche Verdacht auf eine Grunderkrankung erhärten würde, so erklärte ein Versicherer. Allerdings müssen Versicherte jetzt damit rechnen, dass Versicherungen genauer nachforschen können und werden. Dies sollten Sie und, sofern Sie Arbeitgeber sind, Ihre Arbeitnehmer von vornherein wissen und beim Antrag auf Versicherungen einkalkulieren, meint der Deutsche Wirtschaftsbrief.

Damit Sie sicher gehen: Lassen Sie vom Arzt einfach Ihre gesamte Krankenakte zusammenfassen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen. Dies kostet nicht viel und schützt Sie vor einer falschen und damit teuren Unterschrift.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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