Weihnachtsgeschenke und -feiern: So gehen Sie steuerlich korrekt vor!

Beim Thema Weihnachtsfeier und Geschenke in der Weihnachtszeig sollten Sie darauf achten, dass Sie damit keine steuerlichen Hürden  reißen. Denn es gilt: Weihnachtsgeschenke und -feiern dürfen zwar bezahlt werden; es gibt aber – wie immer  – klare Grenzen, an die Sie sich halten sollten.

Weihnachtsgeschenke als Betriebsausgaben abziehbar, WENN…

Für die Weihnachtsfeier und Weihnachtsgeschenke gibt es steuerliche Grenzen, die Sie unbedingt kennen sollten.

Für die Weihnachtsfeier und Weihnachtsgeschenke gibt es steuerliche Grenzen, die Sie unbedingt kennen sollten.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind als Betriebsausgaben abziehbar. Dabei sollten Sie aber unbedingt die   44-€-Grenze beachten. Halten Sie sich bei Geschenken an Ihre Mitarbeiter nicht an diese Grenze, führen Überschreitungen zu sozialabgaben- und steuerpflichtigem Arbeitslohn.

Ein ganz besonderes Augenmerk ist auch auf Weihnachtsfeiern zu legen. Denn wenn Sie hier auch Geschenke verteilen möchten, dürfen diese gemeinsam mit den übrigen Kosten für beispielsweise Catering oder Animation  die Grenze von 110 € pro Arbeitnehmer nicht übersteigen.

Grundlage bildet die geplante Teilnehmerzahl

Wenn Sie streng auf die Einhaltung von Grenzen achten möchten, ist die geplante Zahl der Teilnehmer entscheidend. Kurzfristige Absagen wirken steuerlich nicht negativ. Bei Geschenken, die in engem Zusammenhang mit einer Weihnachtsfeier stehen, gilt eine Sonderregelung. Übersteigt ihr Wert 40 €, können Sie den darüber hinausgehenden Teil mit 25 % pauschal versteuern.

Geschenke um die Weihnachtszeit an Geschäftspartner 

Geschenke an Geschäftspartner lassen sich bis zu einem Wert von 35 € als Betriebsausgaben ansetzen. Übersteigt der Geschenkwert 10 €, wird es kompliziert, denn er ist auf einem separaten Konto zu verbuchen. Aus der Buchung müssen sich sowohl die Art des Geschenks als auch der Name des Beschenkten ergeben. Sie sollten sich unbedingt an diese Vorgaben halten und dabei auch sehr penibel vorgehen, sonst wird Ihnen der Betriebsausgabenabzug womöglich ganz gestrichen.

Damit Beschenkte das Geschenk nicht selbst versteuern müssen…

Damit nicht genug: Präsente mit einem Wert von über 10 € sind prinzipiell vom Empfänger zu versteuern. Das lässt sich zwar dadurch umgehen, dass Sie das Geschenk pauschal mit 30 % selbst versteuern.

Indes:  Hierüber müssen Sie den Beschenkten zusätzlich schriftlich informieren. 

Bilderquelle: © Peter Atkins – Fotolia.com

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