Weisungsrecht: Wichtiges Instrument für Arbeitgeber

Das Weisungsrecht ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber. Hier lesen Sie, welche rechtliche Grundlage das Weisungsrecht hat und welche Grenzen dem Weisungsrecht für Arbeitgeber gesetzt sind.

Weisungrecht – wichtig für reibungslosen Arbeitsablauf

Das Weisungsrecht (Weisungsrecht)  ist für Sie als Arbeitgeber das wichtigste arbeitsrechtliche Steuerungsinstrument, um einen reibungslosen Arbeitsablauf sicherzustellen und auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren. Einer muss schließlich den Hut aufhaben, und das sind Sie als Arbeitgeber – oder Ihre Angestellten mit Weisungsrechten (Führungskräfte).

Weisungsrecht ist Arbeitgeber-Recht

Nach § 106 Gewerbeordnung haben Sie als Arbeitgeber das Recht, die von Ihren Arbeitnehmern zu erbringende Leistungspflicht im Einzelnen zu definieren. Sie können die Modalitäten der Arbeit näher festlegen, ebenso wie innerbetriebliche Verhaltensregeln, die einen ungestörten Arbeitsablauf und ein möglichst konfliktfreies Miteinander der Arbeitnehmer gewährleisten.

Mithilfe ihres Weisungsrechts können Sie vor allem folgende Bereiche rechtsverbindlich näher regeln:

  • Art und Ort der Arbeit,

    Das Weisungsrecht ist eines der wichtigsten Instrumente von Arbeitgebern.

    Das Weisungsrecht ist eines der wichtigsten Instrumente von Arbeitgebern.

  • Zeit der Arbeitsleistung,
  • Qualität der Arbeit,
  • Ordnungsverhalten im Betrieb (z. B. Rauchverbot, äußere Erscheinung, Torkontrolle und
    Zeiterfassung, Telefon- und Internet-Nutzung, Sicherung von Arbeitgebereigentum).

Welche Grenzen sind Ihrem Weisungsrecht gesetzt?

Ihr Recht, die Arbeitspflicht des einzelnen Arbeitnehmers durch Weisungen zu konkretisieren und die betriebliche Ordnung nach Ihren Vorstellungen zu regeln, besteht aber nicht unbegrenzt. In der Praxis ist Ihr Weisungsrecht häufig eingeschränkt, und zwar vor allem durch

  • Gesetz,
  • Arbeitsvertrag,
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates,
  • Tarifvertrag,
  •  Konkretisierung durch langjährige tatsächliche Handhabung.

Gesetzliche Beschränkungen ergeben sich zunächst daraus, dass Sie von Ihren Arbeitnehmern nicht verlangen können, Strafgesetzen zuwider zu handeln. Daneben ist Ihr Weisungsrecht durch zahlreiche gesetzliche Schutzbestimmungen eingeschränkt. Zu nennen sind hier insbesondere

  • Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz,
  • Einschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • Regelungen des Arbeitszeitgesetzes,
  • Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.

Auch Tarifverträge und das betriebliche Mitbestimmungsrecht können Ihre Möglichkeiten einschränken. Dies betrifft z. B. das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz) oder Versetzungen (§ 99 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz).Hier kann der Betriebsrat mitreden.

An unzulässige Weisungen müssen sich Ihre Mitarbeiter nicht halten. Darauf folgende Sanktionen – wie Abmahnungen oder Kündigungen – hätten vor den Arbeitsgerichten keinen Bestand.

Bilderquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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