Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale? Antworten Sie bloß nicht!

Achtung:  Bei den Anschreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale handelt es sich um eine Falle! Antworten Sie bitte nicht.

Seinen Abonnenten hat Dr. Erhard Liemen bereits eine Schwarze Liste von Unternehmen in Sachen Registereinträge angeboten. Auch Ihnen möchte er ein schwarzes Schaf nicht vorenthalten: Auf dieser Liste ist auch die GWE GmbH aus Düsseldorf, die sich nicht einmal scheut, Anwälte anzuschreiben.

Vorsicht bei Anschreiben der Gewerbezentrale!

Vorsicht bei Anschreiben der Gewerbezentrale!

Die AGB der Zentrale sind so abgefasst, dass es nicht einfach sein dürfte, erfolgreich dagegen vorzugehen. So wird vor allem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bisher keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen.

  • Wer seine Firmendaten ergänzt oder korrigiert, handelt sich eine zweijährige Mindestvertragslaufzeit ein. Die jährliche Vergütung von 478,20 € ist vorab fällig. Kündigungen sind nur per Einschreiben möglich. Besonders perfide ist die Verwendung von Öko-Briefpapier, wie es bei Behörden mittlerweile üblich ist.

Fazit: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale sofort zu entsorgen.

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