Pfändungsschutz für die private Altersvorsorge gilt nicht für jeden!

Pfändungsschutz ist eine gute Sache, denn so soll per Gesetz verhindert werden, dass von Ihnen angespartes Geld für die Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz oder Überschuldung gepfändet werden kann. Allerdings gilt dieser Schutz nicht automatisch für die privaten Versicherungsrenten der Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen.

Der Pfändungsschutz und seine Voraussetzungen

Nach dem Gesetz des Pfändungsschutzes sind bereits gezahlte Beiträge der Altersvorsorge altersabhängig geschützt – zumindest sofern Sie eine solche pfändungsgeschützte private Rentenversicherung eingezahlt haben.

Aber Vorsicht: Der Pfändungsschutz Ihrer Altersvorsorge gilt nur für Verträge, die den Bestimmungen nach dem § 851 c ZPO unterliegen. Nach diesem Paragraphen dürfen nur Ansprüche auf  Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn

1. die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird.

2. über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,

3. die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist

und

4. die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.

Altersversicherungsverträge von Selbstständigen erfüllen notwendige Voraussetzungen nicht

Gerade bei den Alterversicherungsverträgen von Selbstständigen ist es selten der Fall, dass die Voraussetzungen erfüllt werden und die Beiträge für die Altersvorsorge pfändungssicher sind. Gründe dafür sind zum Beispiel Kündigungsrechte oder auch das Recht auf Kapitalauszahlung des angesparten Kapitals.

Im Falle einer Überschuldung oder Insolvenz droht die Pfändung der Lebens- und Direktversicherung, aber auch der Rentenversicherung sowie der Berufsunfähigkeitsrente. So bestätigte der BGH (Az. IX ZB 99/05), dass private Versicherungsrenten (z.B. Versorgungsrenten, Unfallrenten und Berufsunfähigkeitsrenten) der Freiberufler, Gewerbetreibenden und Selbstständigen grundsätzlich keinerlei Pfändungsschutz genießen.

Der Pfändungsschutz für die Altersvorsorge gilt nicht immer! Passen Sie auf!

Der Pfändungsschutz für die Altersvorsorge gilt nicht immer! Passen Sie auf!

Der Grund: Diese Renten sind kein Arbeitseinkommen im Sinne der Pfändungsschutzvorschriften.

Eine Ausnahme bilden die Leistungen aus den berufsständischen Versorgungswerken (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft für kammerfähige freie Berufe wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte und Steuerberater etc.). Diese genießen Pfändungsschutz wie Arbeitseinkommen.

Wann darf der Gläubiger Ihre Versicherung pfänden?

Regelungen bei der Lebensversicherung

Eine private Kapitallebensversicherung darf ein Gläubiger auch dann pfänden, wenn es sich nach dem Sozialgesetzbuch um eine ersatzweise Lebensversicherung statt Rentenversicherung handeln sollte. (BFH, Az. VII R 54/90).

Ist die Bezugsberechtigung zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung widerruflich, fällt die Versicherungssumme in die Insolvenzmasse, wenn der Insolvenzverwalter die Versicherung kündigt und die Bezugsberechtigung widerruft.

In vielen Lebensversicherungen wird dem Versicherten ein vorzeitiges Kündigungsrecht zum Rückkaufwert eingeräumt. Beim im Vertrag eingeräumten Kündigungsrecht kündigt der Gläubiger mit einem Titel auf die Lebensversicherungspolice gleich den Versicherungsvertrag und lässt sich den Rückkaufwert auszahlen. Sieht der Vertrag keine vorzeitige reguläre Kündigung der Lebensversicherung vor, muss der Gläubiger bis zum Ablaufdatum des Versicherungsvertrages warten.

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