Private Stellenangebote: Achten Sie auf eine geschlechtsneutrale Ausschreibung!
Bei privaten Stellenangebotensollten Sie darauf achten, dass Sie sich keine Diskriminierungsklage einhandeln. Daher sollten Sie diese auch geschlechtsneutral ausschreiben.
Eine Mutter hatte für ihre Töchter ein privates Stellenangebot per Internet inseriert, in der sie eine „weibliche Hausaufgabenbetreuung“ gesucht hatte. Auf das Angebot hatte sich ein männlicher Bewerber gemeldet, der von der Mutter aber abgelehnt worden war. Dieser klagte daraufhin eine Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung ein.
Auch bei privaten Stellenangeboten kann eine Diskriminierung vorliegen
Eine solche Klage kann Ihnen in ähnlichen Fällen ebenfalls blühen, denn auch Männer sind vor Diskriminierung geschützt. Doch hier wies das Landesarbeitsgericht Köln die Entschädigung ab (Az 4 Sa 796/10). Die Mutter rettete, dass die Stelle bei der Bewerbung bereits besetzt war und eine Diskriminierung deshalb ausschied.
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 15/2011)
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