Vorsicht vor Bond-M Mittelstandsanleihen!
Das neue Segment Bond-M lockt mit attraktiven Renditen und läuft sehr erfolgreich. Dennoch lauern hier einige Gefahren, derer sich viele Anleger nicht bewusst sind. Dr. Erhard Liemen warnt vor Unternehmen, die keine ausreichenden Gewinne mehr erwirtschaften und vor rechtlichen Fallstricken wie einem fehlenden Sonderkündigungsrecht.
Im neuen Segment Bond-M an der Börse Stuttgart werden ständig neue Papiere zur Zeichnung offeriert. Attraktive Renditen von 7 % und mehr sollen Anleger in der Niedrigzinsphase in die Anleihen locken. Das klappt wie am Schnürchen und so sind die Anleihen häufig schon innerhalb weniger Tage platziert. Dr. Erhard Liemen geht davon aus, dass die meisten dieser Renditejäger nicht wissen, worauf sie sich beim Segment Bond-M einlassen. In der Erwartung, satte Zinsen abzukassieren, lassen sie folgende elementare Anlageregel außer Acht: Je höher die in Aussicht gestellten Renditen sind, desto unsicherer ist die Investition.
Bond-M ist für Banken praktisch, um unternehmerisches Risiko auf Anleger abzuwälzen
Banken nutzen die Möglichkeit von Bond-M, um durch die Emissionen wacklige Kredite abzulösen. Sie steigen aus dem unternehmerischen Risiko aus und wälzen es auf arglose Anleger ab. Das kann verhängnisvoll werden, wenn die Unternehmen keine ausreichenden Gewinne erwirtschaften. Um Altanlegern die Zinsen überhaupt auszahlen zu können, müssen neue Anleihen auf den Markt. Ändert sich die Gewinnlage nicht, kann alles den Bach runtergehen.
Bei Papieren im Bond-M fehlt oft ein Sonderkündigungsrecht
Den meisten dieser Papiere fehlen Schutzklauseln für den Fall, dass ein Unternehmen aufgekauft wird. Die Zeichner der Anleihen haben bei einer solchen Übernahme dann keinerlei Sonderkündigungsrecht. In der Praxis brummen Käufer den Kaufpreis dem Unternehmen auch gern als neue Schulden auf. Ohne Sonderkündigungsrecht hängen Altgläubiger am Fliegenfänger der verschlechterten Finanzsituation.
(Der Deutsche Wirtschaftsbrief 14/2011)
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