Betriebsprüfung: Finanzämter mit mehr Transparenz

Finanzämter zeigen bei Betriebsprüfungen mehr Transparenz

Finanzämter zeigen bei Betriebsprüfungen mehr Transparenz

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

das Thema Betriebsprüfung dürfte wohl für jeden Unternehmer ein rotes Tuch sein. Denn viele fühlen sich bei der Ankündigung einer Außenprüfung verunsichert, weil in der Regel nicht mitgeteilt wird, warum die Prüfung stattfindet und auf welche steuerlichen Fragen es der Außenprüfer vom Finanzamt besonders abgesehen hat.

Doch in Zukunft könnte diese Ungewissheit abnehmen. Denn wenn eine neue Initiative der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen Schule macht, dürften Sie als geprüfter Unternehmer vor der Prüfung zumindest Anhaltspunkte haben, auf welche Aspekte die Prüfer besonders achten. Konkret:

 

Neue Initiative mit veröffentlichten Prüfschwerpunkten

Die Oberfinanzdirektion NRW hat ihre Prüfungsschwerpunkte 2014 in Form einer Liste ins Internet gestellt. In dieser Liste, aufgegliedert nach einzelnen Finanzämtern, wird aufgeführt, welche steuerlichen Themen von besonderem Interesse sind.

So interessieren die Steuerprüfer des Finanzamts Düsseldorf-Altstadt vor allem Einkünfte nach dem Alterseinkünftegesetz. Beim Finanzamt Bonn-Innenstadt stehen dagegen u. a. dauernde Lasten und Renten und Gewerbeverluste im Mittelpunkt.,

Ich habe Ihnen als Service die Übersichtsliste hier auf www.deutscher-wirtschaftsbrief.de bereitgestellt.

Ob andere Bundesländer nachziehen und ihre Schwerpunkte ebenfalls veröffentlichen, bleibt abzuwarten. Die Wahrscheinlichkeit, dass die wichtigsten Prüffelder ähnlich ausgerichtet sind, ist aber ziemlich hoch. Deshalb sollten Sie sich diese Liste auch anschauen, wenn Sie nicht in Nordrhein-Westfalen leben und arbeiten.

 

Außenprüfung: Bewahren Sie Ruhe

Grundsätzlich gilt: Am wichtigsten ist es, bei einer Außenprüfung Ruhe zu bewahren. Das schaffen Sie am besten mit der entsprechenden Vorbereitung und jederzeitigen Einbeziehung Ihres Steuerberaters. Da eine Außenprüfung eine behördliche Anordnung ist, müssen Ihnen als zu prüfender Steuerpflichtiger bei der Bekanntgabe verschiedene Informationen gegeben werden.

In der Anordnung sind der Prüfungszeitraum und die geprüften Steuerarten aufgeführt. Weitere Formalien sind die notwendigen Informationen über das prüfende Finanzamt, verantwortliche Personen, oftmals auch schon der Name des Prüfers.

Auch muss die Anordnung konkret benennen, bei welchem Steuerpflichtigen die Außenprüfung vorgenommen wird. Dies kann von Bedeutung sein, wenn es eine räumliche oder persönliche Nähe von verschiedenen Steuerpflichtigen gibt. Angegeben wird auch der Zeitpunkt für die konkrete Prüfung. Hierbei gilt bei kleinen und mittleren Betrieben meist eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.

 

Vorab Prüfungs-Schwerpunkte erkennen

Das sollte Ihnen die nötige Zeit geben, um in Ruhe die benötigten Unterlagen zu beschaffen und zu ordnen. Hinzu kommt: Heutzutage werden die Prüfungen meist auch schon elektronisch durch den Prüfer vorbereitet.

Das bedeutet für Sie, dass Sie schon durch den Inhalt der angeforderten Daten im Vorfeld durchaus Einblick gewinnen können, auf welche Prüfungsschwerpunkte es besonders ankommt.

Für weitere Verhaltensregeln und Verfahrensweisen bei einer Außenprüfung verweise ich auf meinen Artikel „Außenprüfung: Wenn das Finanzamt klingelt“.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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