Betriebsrente: Was passiert, wenn der Mitarbeiter ausscheidet?

Hohe Flexibilität bei Betriebsrente

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Als Unternehmer haben Sie ein attraktives Werkzeug zur Hand, um Mitarbeiter an sich zu binden: Die betriebliche Altersvorsorge. In Zeiten, wo die gesetzliche Rente immer mickriger und unsicherer wird, haben private und betriebliche Vorsorgen an Stellenwert auch für die Jobwahl gewonnen.

Gerade für höher qualifizierte Arbeitnehmer spielt deshalb das Angebot betrieblicher Vorsorgemodelle bei der Entscheidung für einen Arbeitsplatz eine immer größere Rolle.

 

Viel Gestaltungsspielraum für Arbeitgeber

Vorteilhaft für Sie als Arbeitgeber: Der Staat hält sich aus der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge weitgehend heraus. Zwar hat er auch hier einen festen gesetzlichen Rahmen gezogen. So haben Arbeitnehmer inzwischen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entgeldumwandlung in eine Betriebsrente.

Wenn es aber an die konkrete Ausgestaltung geht, haben Sie als Arbeitgeber weiterhin eine hohe Flexibilität und Wahlmöglichkeit.

 

5 Varianten sind möglich

Grundsätzlich stehen Ihnen 5 Varianten der betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung:

  1. Direktversicherung
  2. Pensionskasse
  3. Pensionsfonds
  4. Unterstützungskasse
  5. Direktzusage

Wesentliche Unterschiede liefern diese Varianten in der Frage, gegen wen der versicherte Mitarbeiter Rentenansprüche erwirbt. Zu den Details empfehle ich Ihnen einen Blick in den Artikel „Betriebsrente: Vorteilhaft für Firmen und Mitarbeiter“.

Die wohl beliebteste Form der Betriebsrente ist die Direktversicherung. Sie ist als Lebensversicherung konzipiert und damit am einfachsten zu handhaben. Allerdings gibt es auch hierbei einige Punkte, die Sie wissen müssen.

 

Was passiert, wenn der Mitarbeiter geht?

Dies wird besonders bei der Frage deutlich, was beim Ausscheiden des Mitarbeiters aus Ihrem Betrieb mit der Altersvorsorge passiert. Grundsätzlich gilt:

Ist durch den bisherigen Verlauf der Versicherung eine unverfallbare Anwartschaft entstanden, müssen Sie als Arbeitgeber die daraus resultierenden Ansprüche aufrechterhalten.

Der gesetzliche Rahmen lässt Ihnen dabei die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten:

 

Variante 1: Arbeitsvertragliche Lösung

Bei der so genannten arbeitsvertraglichen Lösung ist die fiktive Vollleistung der Versicherung zeitanteilig zu kürzen. Der ausscheidende Mitarbeiter behält so die Anwartschaft auf die Leistung bei Ihrem Betrieb.

Doch diese Variante beinhaltet aber ein finanzielles Risiko für Sie. Denn möglicherweise reichen die bisher geleisteten Beiträge nicht aus, um diesen Teilanspruch tatsächlich zu finanzieren. Dann kann der Arbeitnehmer Ihnen gegenüber einen Ergänzungsanspruch anmelden.

 

Variante 2: Versicherungsrechtliche Lösung

Unter diesen Aspekten zeigt sich die zweite mögliche Variante als vorteilhafter für Sie als Arbeitgeber. Dabei handelt es sich um die so genannte versicherungsrechtliche Lösung. Ihr ehemaliger Mitarbeiter hat in diesem Fall nur Anspruch auf Leistungen, die sich aus der bisherigen Direktversicherung ergeben.

Sie müssen allerdings Ihrem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumen, die Direktversicherung auf eigene Kosten weiterzuführen oder auf einen neuen Arbeitgeber zu übertragen. Im Grunde genügt dafür eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Direktversicherer.

 

Sie haben die Wahl

In der Praxis sind es einige Formulare, die der jeweilige Versicherer ausgefühlt haben möchte. Meist geht das aber überwiegend reibungslos vonstatten.

Die gute Nachricht: Als Arbeitgeber sind Sie vollkommen frei in Ihrer Entscheidung, ob Sie die arbeitsvertragliche oder versicherungsrechtliche Lösung wählen. Diese Entscheidungsfreiheit wurde auch vom Bundesarbeitsgericht (Az. 3 AZR 99/11) bestätigt. Somit halten sich die finanziellen Trennungsrisiken in Grenzen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort