Darauf müssen Arbeitgeber bei Betriebsrenten achten

Worauf Sie als Arbeitgeber bei der Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge achten müssen

Worauf Sie als Arbeitgeber bei der Zusage einer betrieblichen Altersvorsorge achten müssen

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

als Arbeitgeber sollten Sie auf die weitere politische Agenda des Bundes-Arbeitsministeriums aufpassen. Denn nach der Rente mit 63 will Ministerin Andrea Nahles nun die betriebliche Altersvorsorge ins Visier nehmen. Ziel ist es, die Verbreitung von Betriebsrenten deutlich auszuweiten.

Derzeit haben bereits rund 19 Mio. Arbeitnehmer einen entsprechenden Anspruch, doch jeder dritte Beschäftigte hat noch keine betriebliche Altersvorsorge. Das soll sich ändern.

Doch wundert es kaum, dass die Erreichung dieses Ziels im SPD-geführten Ministerium mit neuen Verpflichtungen und Belastungen – nicht nur für Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitnehmer – umgesetzt werden soll. Exemplarisch dafür die Forderung, dass Arbeitgeberzuschüsse gleich mit den Tarifverträgen ausgehandelt werden sollen und dann für alle Tarif-Unternehmen verpflichtend wären.

 

Mitarbeiter können Umwandlung von Gehalt in Betriebsrente verlangen

Dabei ist solch politischer Aktionismus eher unverständlich, da das System der betrieblichen Altersvorsorge schon heute weit verzweigt ist. Das gilt nicht nur für die verschiedenen Möglichkeiten, unter denen Betriebe und Mitarbeiter wählen können. Als Basis des ganzen Systems gilt die gesetzliche Verpflichtung, dass Sie als Arbeitgeber Ihren gesetzlich versicherten Mitarbeitern auf deren Wunsch eine betriebliche Altersversorgung ermöglichen müssen.

Dabei steht es Ihnen als Arbeitgeber grundsätzlich frei, welche Form der Altersvorsoge Sie anbieten. Deshalb hat sich auch in der Praxis die Variante der Direktversicherung als besonders beliebt etabliert, da sie einfach zu handhaben ist.

 

Direktversicherungen sind besonders beliebt, aber nicht mehr ohne Risiko

Das gilt nicht nur für die Verwaltung der Verträge, sondern auch, weil die Direktversicherung als für Arbeitgeber wenig risikobehaftet gilt. Allerdings trifft das in den aktuellen Zeiten des Niedrigzins-Umfeldes nicht mehr uneingeschränkt zu. Was vor allem an den gestiegenen Risiken bei den Versicherungsfirmen liegt, die Schwierigkeiten haben, die zugesagten Renditen zu verdienen.

Können die Versicherungsunternehmen ihre Versicherungszusagen später nicht mehr erfüllen, hängen Sie als Arbeitgeber am sprichwörtlichen Fliegenfänger. Dazu folgende Rechnung: Angenommen, einem Direktversicherten wurde eine monatliche Altersrente von mindestens 500 Euro zugesagt. Bekommt der Mitarbeiter am Ende aber nur 400 Euro, haften Sie als Arbeitgeber für die Differenz von 100 Euro pro Monat. Dieses Geld müssen Sie aus Ihrer eigenen Tasche zahlen, und zwar über die gesamte vereinbarte Rentenbezugszeit.

 

So können Arbeitgeber ihre Haftung begrenzen

Immerhin: Mit einigen wenigen Vor-Überlegungen können Sie dieses Risiko für Ihr Unternehmen minimieren. So ist konkret anzuraten, dass Sie als Arbeitgeber kapitalstarke Gesellschaften als Versicherungspartner bevorzugen sollten. Zudem sollte im Vertrag nicht nur die Leistungszusage festgelegt werden, sondern auch die Auszahlungsweise.

Das gilt insbesondere für fondsgebundene Policen, da deren Ergebnisse vom Auf und Ab der Finanzmärkte abhängen. Generell sollten Sie bei Direktversicherungen immer die Auszahlung des Gesamtkapitals vereinbaren. Denn wenn die gesamte Summe bei Fälligkeit ausgezahlt worden ist, sind Sie als Arbeitgeber die Haftung los.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

Bildnachweis: Gevestor

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