Das bedeutet die SEPA-Umstellung für Unternehmer

EU-Zahlungsverkehr soll vereinfacht werden

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Ab dem kommenden Jahr soll für Sie der Zahlungsverkehr in Europa einfacher und vor allem bei den Bank-Gebühren preiswerter werden.

Dies soll mit der Einführung des neuen Zahlungsstandards SEPA umgesetzt werden.

SEPA steht dabei für Single Euro Payment Area (einheitlicher europäischer Zahlungsraum). Die Einführung ist ab dem 1. Februar 2014 in der EU und einigen weiteren Ländern (z. B. Schweiz, Lichtenstein oder Norwegen) geplant.

Dann wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen inländischen Zahlungen und dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Das gilt sowohl für Überweisungen als auch für Lastschriften.

 

Es soll billiger werden

Das große Ziel der Politik: Sie sollen weniger zahlen. Gerade bei grenzüberschreitenden Zahlungen langten die Banken bislang bei den Gebühren kräftig zu.

Ab kommendem Jahr soll dann alles so günstig werden wie bei Inlandsüberweisungen.

Bis es so weit ist, müssen Sie aber noch einige Vorarbeit erledigen. Das trifft Sie besonders, wenn Sie Unternehmer sind.

 

Was SEPA konkret bedeutet

Die Grundlage von SEPA: Die nationale Kontonummer und Bankleitzahl verschwinden.

An deren Stelle tritt die internationale Kontonummer IBAN, was International Bank Account Number bedeutet. In Deutschland ist diese 22-stellig.

Sie enthält neben dem Länderkürzel DE eine 2-stelligen Prüfziffer. Hinzu kommen die bisherige 8-stellige Bankleitzahl und die 10-stellige Kontonummer.

Ein Beispiel für eine IBAN: DE42100100101234567890.

Ein bisschen gewöhnungsbedürftig. Doch wenn Sie schon jetzt Ihre Kontonummer und Bankleitzahl aus dem Kopf kennen, dürfte die IBAN dann auch kein größeres Problem mehr sein.

 

Übergangslösung BIC

Als 2. Kürzel ist der Business Identifier Code BIC zu beachten. Er ist eine internationale Bankleitzahl und besteht aus einer 8- oder 11-stelligen Zahlen- oder Buchstabenkombination.

Dieser BIC muss noch bei Auslandszahlungen bis 1. Februar 2016 mit angegeben werden.

Da ab Februar 2014 nur noch IBAN und BIC eingesetzt werden, ist die Aufgabe an Sie klar:

 

Diese Aufgaben müssen Sie dringend anpacken

Alle bestehenden Bankverbindungen von Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern müssen umgestellt werden.

Je nach Firmengröße und Umfang der Geschäftsverbindungen ist das eine mehr oder weniger große Aufgabe. Die meisten Banken weisen aber bereits die entsprechenden Informationen aus.

Mein besonderer Tipp: Vergessen Sie bei der Umstellung nicht das Online-Banking.

Es gibt Online-Banking-Software, die Sie bei der Umstellung unterstützen kann. Am besten ist, Sie sprechen mit Ihrem Bankberater darüber, ob das bei Ihrem Konto der Fall ist.

Denken Sie bei der Umstellung auf IBAN und BIC auch an Rechnungsformulare und Geschäftskorrespondenz.

 

Lastschriftverfahren als besondere Herausforderung

Die größte Mühe wird der Wechsel auf das SEPA-Lastschriftverfahren machen. Hier löst ein Lastschriftmandat die bisher bekannte Einzugsermächtigung ab.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Sie brauchen zwingend eine schriftliche Erlaubnis Ihres Kunden zum Lastschrifteinzug.
  • Sie müssen eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank beantragen, also eine Nummer, die Sie eindeutig als Zahlungsempfänger bei den Banken ausweist. Auf jedem Formular, mit dem Ihre Kunden Sie zum Lastschrifteinzug ermächtigen, muss diese Nummer ausgewiesen sein.
  • Es gibt eine so genannte Mandatsreferenz. Das heißt, Sie können jeden Lastschrifteneinzug mit einer Rechnungs- und Kundennummer versehen. Diese Mandatsreferenz ermöglicht eine eindeutige Zuordnung der Zahlung zum Auftrag und zum Kunden.
  • Die Bank Ihres Kunden muss explizit angewiesen werden, damit die Lastschrift eingelöst wird.
  • Neben der IBAN und BIC muss auch die Adresse des Kunden vermerkt werden.

Kleiner Vorteil für schon bestehende Einzugsermächtigungen: Wenn diese schriftlich vorliegen, müssen sie nur um die neuen Daten (Gläubiger–ID, Referenz) erweitert werden.

Vor der 1. Lastschrift müssen Sie dem Zahlungspflichtigen allerdings diese Zusatzdaten auch mitteilen.

 

Lassen Sie sich nicht abschrecken

Wenn es um den einfachen Zahlungsverkehr geht, wird die SEPA-Umstellung für Sie mit überschaubarem Aufwand gelingen.

Sobald es um Lastschriften geht, müssen Sie in Zukunft vor der 1. Lastschrift etwas mehr bürokratischen Aufwand mit dem Einholen des Lastschriftmandats treiben. Davon sollten Sie sich aber nicht abschrecken lassen.

Denn Lastschriften bleiben für Unternehmen das wichtigste Mittel, um die Zahlungen von Kunden besser steuern zu können.

Beantragen Sie möglichst rasch die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank. Das geht auch online.

Damit haben Sie den wichtigsten Schritt zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift schon gemacht. Was bedeutet: Der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr bringt Sie dann auch bei Lastschriften nicht mehr in die Bredouille.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auch im Artikel „Neuer Überweisungsstandard SEPA: Jetzt planen“.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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