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Der Lockdown wird uns jetzt offiziell über Monate quälen

Neben der US-Wahl, die heute Abend beginnt und hoffentlich in etwa 24 Stunden entschieden sein wird, beschäftigt uns alle in diesen Tagen wohl der sogenannte Lockdown „light“. „Light“ haben Medien und Politik als Attribut erfunden, weil etwas weniger Branchen als noch im Frühjahr betroffen sind. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigte sich wenig optimistisch. Selbst, wenn bald wieder gelockert werden kann, halte er es für möglich, dass es immer wieder einen Lockdown oder solche Maßnahmen geben könne.

Dies dürfte gerade für Unternehmen und Selbstständige wie auch Freiberufler nicht nur eine harte, sondern eine entscheidende Zeit werden. Die bis dato angekündigten „Hilfen“ lassen meiner Meinung nach nicht erkennen, dass die Politik weiß, was sie hier anrichtet.

Umsatzhilfe: Nur ein kleiner Teil der benötigten Hilfe

Fröhlich verkündeten Politiker wie Kanzleramtsminister Helge Braun den Umsatzausgleich in Höhe von 75 % des Umsatzes vom November 2019. Viele Betriebe aus der Gastronomie hätten diesen Umsatz (75 %) wohl offenbar ohnehin nicht geschafft, hieß es sinngemäß aus Berlin.

Dazu folgende Anmerkung: Sowohl die Gastronomie wie auch andere Branchen (Fitnesstudios, Masseure, Kosmetik-Studios nur als Beispiele) leben nicht nur von der „Hand in den Mund“, also einem Monatsumsatz. In einigen Branchen geht es darum, teure Stammgäste nicht per Entwöhnung zu verlieren. Andere Branchen, Fitnessstudios etwa, verkaufen gleich Mitgliedschaften, die teils einfach gekündigt werden, wenn der Betrieb stilllegt. Vom Ausgleich für das Fehlen von Stammgästen oder Mitgliedschaften habe ich noch nichts gehört.

Berlin verteilt ein Pflasterchen, mehr nicht. Das ist mein Eindruck. Wirksame Hilfen bleiben schlicht aus.

Verlustverrechnung neu organisieren statt eines Mehrwertsteuer-Desasters

Die Politik hatte im Sommer die Umsatz- oder Mehrwertsteuer-Sätze bis zum 31. Dezember etwas reduziert, um die Wirtschaft zu stimulieren. Allein der Aufwand bei der Umstellung hat den Effekt für zahlreiche Betriebe (Kassenprogrammierungen, Datenbankumstellungen) massiv reduziert. Zudem versprach die Politik nebenher den Verbrauchern praktisch, dass die Senkung weitergegeben werde.

Der Effekt gilt als bescheiden und noch nicht einmal messbar. Ich rechne damit, dass die Politik sich im Zweifel großzügig entschließen wird, die Maßnahme noch zu verlängern. Stattdessen wäre es wichtig, die Verlustverrechnung auszudehnen. In solchen Ausnahmesituationen wäre es hilfreich, Verluste des laufenden Jahres nicht mit einem Jahr, sondern mit den zurückliegenden fünf Jahren verrechnen zu können.

Dies wäre eine direkte Steuerentlastung für Unternehmen, die in guten oder normalen Zeiten offenbar bestens funktionieren. Die Hilfe also würde sich an die Richtigen wenden. Damit rechne ich indes nicht. Deshalb empfehle ich Ihnen: Informieren Sie sich in dem Dickicht der neuen „Maßnahmen“, „Regelungen“ und „Anforderungen“ auf den Punkt. Dies betrifft Ihre Steuerpflichten, Ihre möglichen Unterstützungen und auch Ihre Vorsorge – in allen Punkten helfe ich Ihnen gerne vollumfänglich.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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