Der Mindestlohn macht Minijobs zunehmend unattraktiv
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
als Arbeitgeber haben Sie nun schon ein knappes halbes Jahr Erfahrungen mit dem neuen gesetzlichen Mindestlohn sammeln können. Über die Probleme und Risiken hatten wir an dieser Stelle auch schon berichtet. Inzwischen dürften Sie aber auch schon die eine oder andere Diskussion mit Ihren Minijobbern erlebt haben. Denn diese werden inzwischen auch gemerkt haben, dass der Mindestlohn oftmals ein Minusgeschäft ist.
Das gilt vor allem für Minijobber, deren bisheriger Lohn nah an der Lohn-Obergrenze von 450 Euro im Monat lag. Denn seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes überschreiten viele dieser Minijobber nun diese monatliche Verdienstgrenze und haben folglich keinen Minijob mehr.
Bei Überschreiten der Verdienstgrenze muss draufgezahlt werden
Das hat vor allem Folgen für die Sozialabgaben. Werden diese bei einem Minijob gänzlich vom Arbeitgeber getragen, müssen die Mitarbeiter, wenn sie über 450 Euro brutto kommen, einen Teil der Sozialabgaben nun selbst tragen. Mit dem Effekt, dass weniger in der Lohntüte bleibt.
Wie sich das konkret in der Praxis auswirkt, verdeutlicht ein Beispiel aus einer neuen Studie des Instituts für Weltwirtschaft. Die dortige Berechnung: 2014 arbeitete ein Minijobber 55 Stunden im Monat bei 8 Euro Stundenlohn. Netto verdiente er somit 440 Euro. Ab diesem Jahr muss er 8,50 Euro pro Stunde verdienen, sein Bruttolohn steigt auf 467,50 Euro pro Monat. Die Folge:
Weniger Netto
Die 450-Euro-Grenze ist überschritten und er muss vom Bruttolohn Sozialabgaben zahlen. Netto bleiben ihm 413,13 Euro. Um auf den alten Nettoverdienst von 440 Euro netto zu kommen, müsste er nun er 4,6 Stunden länger arbeiten. Letztlich gilt hier also: Mehr Arbeit, weniger Nettolohn.
Wobei Sie als Chef damit erst einmal besser fahren. Denn Sie sparen bei solch einer Rechnung im Gegenzug 14,16 Euro an SV-Kosten. Zwar könnten Sie den Vorteil an ihn weitergeben. Sie könnten den Stundenlohn auf 8,72 Euro erhöhen. Doch selbst dann bliebe der Nettolohn geringer.
So kann als Erstes das Fazit gezogen werden: Der gut gemeinte Mindestlohn kann somit gerade für Minijobber zur teuren Falle werden.
Lieber einen Midijob?
Allerdings sollten Sie, wenn Sie „Ihren“ Minijobber im Unternehmen halten wollen, durchaus mit ihm reden. Denn ein so genannter Midijob, der zwischen Bruttolohngrenzen von 450,01 Euro bis 850 Euro angesiedelt ist, hat für alle Beteiligten Vorzüge. Dadurch, dass der Mitarbeiter Sozialversicherungsbeiträge zahlt, erhöhen sich seine späteren Rentenansprüche.
Und für Sie als Arbeitgeber hat ein Midijob ebenfalls zwei wichtige Vorteile. Sie sind einerseits flexibler in Ihrer Lohngestaltung und zum anderen ist ein Midijob hinsichtlich der Arbeitgeber-Anteile zur Sozialversicherung deutlich billiger als ein Minijob. Rechnen Sie also mal nach, ob sich nicht ein umfangreicherer Einsatz Ihres bisherigen Minijobbers lohnt.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs
Bildnachweis: Gevestor
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