Der Weg aus hohen Immobilienpreisen – Gewerbegebiete?

© PANORAMO.de / Fotolia.com

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Wenn Sie heute Immobilien kaufen wollen, werden Sie zur Kasse gebeten. Trotz niedriger Zinsen ist es nicht so einfach, sich das erträumte Anwesen zu erstellen. Viele Mieter, die jetzt immer höhere Mieten zahlen, wissen dies aus leidvoller Erfahrung.

In den Ballungsgebieten sind die Preise auch für Grundstücke extrem in die Höhe geschossen. Investoren wird dies freuen, Eigenheimeigentümer ebenfalls. Übrig bleiben derzeit diejenigen, die noch nicht investieren konnten. Ein Ausweg allerdings ist besonders riskant.

Gewerbegebiete – keine Wohngegend

In größeren Gemeinden gibt es Gewerbegebiete, die von der Kommune eigens geschaffen wurden, um dort Unternehmen anzusiedeln. Diese Gewerbegebiete werden immer öfter zu Mischgebieten. Wohn- und Geschäftshäuser wechseln einander ab. Selbstständige nutzen die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für eigene Bauten am oder auf dem Gewerbegebäude.

Aber auch Private greifen wegen der günstigeren Baulandpreise vermehrt zu. Dies kann zum Risiko werden. Denn Kommunen haben diese Gebiete oft exklusiv für die Gewerbenutzung ausgewiesen. Inzwischen tolerieren die Gemeinden die Fremdnutzung.

Allerdings sind Sie als Investor vor der staatlichen Willkür nicht generell geschützt. So kann es passieren, dass beispielsweise die weitere Bebauung in Gewerbegebieten untersagt wird. Schon dies würde den Wert einer Immobilie im betreffenden Gebiet dramatisch senken. Zudem investiert eine solche Kommune dann nicht mehr in den Wohnwert eines solchen Gebietes.

Kein Schutz vor Lärm

Wer im Gewerbegebiet baut, muss zudem mit städtebaulichen Änderungen rechnen, die im Zweifel nicht erfreulich sind. Beantragt ein Unternehmen neue Zufahrtstraßen oder dergleichen, kann es lauter werden als in Wohngebieten.

Dies ist relativ wahrscheinlich, wie viele Beispiele aus Gewerbegebieten zeigen. Gerade die unterschiedlichen Bedürfnisse der Nutzer haben für die traditionelle Unterscheidung zwischen Wohn- und Gewerbenutzung gesorgt.

In einem solchen Fall sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten weitgehend ausgeschaltet. Die Gerichte werden der ursprünglichen Nutzungsform den Vorzug geben und auch private Immobilieneigentümer auf die reine Duldung durch die Kommune hinweisen. Anders als in Wohngebieten haben sie wenig Rechte gegenüber Dritten.

Dies senkt nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wiederverkaufswert der eigenen Immobilie. Unter dem Strich steht daher die Empfehlung, auf den Bau in Gewerbegebieten zu verzichten, selbst wenn die Kosten auf den ersten Blick gering sein sollten.

Nutzen Sie stattdessen die niedrigen Zinsen und sichern sich beispielsweise die im Deutschen Wirtschaftsbrief oft empfohlenen Forward-Darlehen, bei denen sich ein Zins für die Inanspruchnahme bei einem späteren Kredit festschreiben lässt. Diese Festschreibung kostet einen Aufschlag von wenigen Zehntel Zinsen gegenüber dem normalen Zinsniveau. Forwarddarlehen erhalten Sie auch bei Ihrer Hausbank.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

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