Deutsche Einlagensicherung soll laut EU-Parlament erhalten bleiben
Die Deutsche Einlagensicherung soll nach dem Willen des EU-Parlaments erhalten werden, indem nur Mindeststandards zum Einlagenschutz vorgegeben werden. Auch freiwillige weitergehende Einlagensicherungen sind erlaubt. Dennoch können in Deutschland nur bis zu 100.000 € pro Bankkunde eingeklagt werden.
Eine europaweite Einlagensicherung sollte die Spareinlagen nach ersten Plänen der EU-Kommission schützen. In Deutschland hätte das zu einer höheren finanziellen Belastung bei Volksbanken und Sparkassen geführt. Diese gehören nicht dem Einlagensicherungsfonds an, sondern es gilt eine Art Solidarhaftung.
EU- Parlament: Mindeststandards statt einheitlicher Einlagensicherung
Das EU-Parlament hat jetzt angekündigt, statt eines einheitlichen Einlagensystems nur Mindeststandards zu verabschieden. Den Mitgliedstaaten erlaubt das, darüber hinausgehende freiwillige Sicherungssysteme fortzuführen. Sie können also auch mehr als 100.000 € pro Bankkunde absichern.
Mit Einlagensicherung sind nur bis zu 100.000 € gerichtlich einklagbar
Dr. Erhard Liemen erinnert aber an einen Pferdefuß: Kommt es tatsächlich zu einer Bankenpleite, können Sie mehr als 100.000 € gerichtlich nicht geltend machen. Einklagbar ist laut Landgericht Berlin lediglich der gesetzliche Schutz. Neu ist auch der Rechtsanspruch auf Erstattung der 100.000 € bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Bislang gab es das nicht; die bisherige Einlagensicherung war nur der Schutz vor einer Bankeninsolvenz.
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