Die Wechselfalle für privat Versicherte

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Es ist allgemein bekannt, dass die privaten Krankenversicherungen in diesem Jahr die Tarife zum Teil drastisch erhöht haben. Das ist letztlich ihr gutes Recht, denn die Kassen müssen auch wirtschaften. Die niedrigen Zinsen, verursacht durch die Schuldenpolitik der Staaten, machen vor den Kassen nicht Halt. Zudem steigen die Versorgungskosten teils deutlich, sodass die Tarife steigen müssen. Nur: Sie als Kunde dürfen an sich in eine andere Tarifklasse wechseln. Dem schieben offenbar die Kassen einen Riegel vor – unerlaubt.

Tarifwechsel: an sich möglich

Es ist an sich möglich, dass Sie dann die Tarifklasse wechseln können. So fällt Verbraucherschützern offenbar auf, dass die Kassen sich dann für die Bearbeitung der Anträge sehr viel Zeit lassen. Alternativ oder als Ergebnis einer solchen Untersuchung dann verweigern die Kassen den Wechsel, Grund ist der „bekannte Gesundheitszustand“ des Kunden.

Schließlich verlangen viele Kassen dann auch eine neue Gesundheitsüberprüfung, um einen Wechsel gegebenenfalls abzulehnen oder die Tarife dann zu erhöhen. All dies sollte eigentlich nicht der Fall sein. Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG erlaubt es den Kunden privater Kassen, jederzeit den Tarif zu wechseln. Und zwar auch unabhängig davon, ob die Tarife erhöht werden.

Die bis dahin erworbenen Rechte sowie die Altersrückstellung rechnen die Kassen dabei laut Gesetz an. Besonders wichtig für Sie: Als Versicherte dürfen Sie im Regelfall davon ausgehen, dass ein Tarifwechsel auf Basis des bisherigen Gesundheitszustandes erfolgt, sofern der neue Tarif keine Mehrleistungen enthält.

Höherer Versicherungsschutz kann zum Problem werden

Das Gesetz gestattet es allerdings den Kassen, bei einem Wechsel in eine Tarifklasse mit Mehrleistungen einen Leistungsausschluss oder einen „angemessenen Risikozuschlag“ zu verlangen. Dies enthalte auch das Recht, eine Wartzeit zu verlangen. Allerdings spricht das Gesetz nicht davon, dass die Gesundheit erneut überprüft werden solle oder müsse.

Die Versicherungen selbst haben in ihren Leitlinien allerdings genau das festgelegt. Selbst eine Verringerung des Selbstbehaltes würde demnach eine Mehrleistung darstellen, für die eine Gesundheitsüberprüfung verlangt werden könne. Dies aber ist offenbar für viele Versicherte nicht akzeptabel, beschreiben die Verbraucherschützer.

Mach Auffassung des Deutschen Wirtschaftsbriefs ist dieser Passus umstritten. Deshalb sollten Sie hier genau hinsehen und bei zu starken Erhöhungen verlangen, einen Tarifwechsel mit Leistungsausschluss zu bekommen, der keine neue Gesundheitsüberprüfung notwendig macht. Hier begleiten wir diese Auseinandersetzung sehr genau, da viele Versicherte nun betroffen sind. Im Zweifel wenden Sie sich zudem an den Verbraucherschutz, da die Fälle sich dort inzwischen offenbar sehr stark häufen.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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