Diese Steuer können Sie mit einem einfachen Trick umgehen

© Benicce / Fotolia.com

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Die Wirtschaft erwartet in dieser Zeit des globalen Wettbewerbs von uns allen mit einigem Recht Mobilität. Der Staat benötigt Einnahmen. Und schon ist die Zweitwohnungssteuer für viele Bürger in Deutschland Realität. Die Zweitwohnungssteuer ist inzwischen eine Einnahmequelle für Kommunen, die gerne diese Chance ergreifen.

Die Steuer wird nicht nur für Mietwohnungen erhoben, sondern ebenso für Eigentumswohnungen. Dies dürfte in vielen Fällen die Freude am Zweiteigentum erheblich reduzieren. Denn die Steuerhöhe kann im Durchschnitt bis zu 10 % der Jahreskaltmiete erreichen. Studenten, Arbeitnehmer, Selbstständige werden fleißig besteuert, auch wenn sie kaum eine Gelegenheit haben, einem Zweitwohnsitz zu entgehen. Schlagen Sie dem Staat ein Schnippchen.

Ungewöhnlicher Trick für Ihren Nachwuchs.

Wenn Sie Nachwuchs haben, der studiert, ist die Zweitwohnungssteuer im Grunde kein großes Problem für die Familie. Sie können diesen Studenten, natürlich auch erwachsenen Schülern, einen einfachen Trick auf den Weg geben. Der Nachwuchs zahlt zwar keine Steuer und kann deshalb auch nichts absetzen, allerdings ist es möglich, einen Verlustvortrag anzulegen. Damit reduziert Ihr Nachwuchs die Steuern, wenn er eines Tages Einkommen bezieht.

Besonders gut ist die Situation hingegen für Eheleute, die aus beruflichen Gründen eine solche Zweitwohnung in einer anderen Stadt unterhalten müssen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht die Steuerpflicht verneint (Az. 1 BvR 1232/00 sowie 2627/03). Voraussetzung dafür ist es allerdings, dass Sie dann eine eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde unterhalten. Wer eine Partnerschaft führt, die „eingetragen“ ist, kann diese steuerliche Belastung ebenfalls vermeiden.

Wer allerdings zahlen muss, kann diese Steuern zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls geltend machen Sie gilt dann als Zweitwohnung, die Werbungskosten verursacht und zumindest die steuerliche Belastung reduziert. Dies ist angesichts der hohen Belastung, die eingangs skizziert wurde, wiederum ein erheblicher Betrag. Wenn Sie beispielsweise 500 Euro Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, kann dies wiederum zu einer Entlastung von 150 bis 200 Euro bei der Einkommensteuer führen.

Vor Einzug erkundigen

Eine vollständige Statistik darüber, in welchen Gemeinden Sie in Deutschland zahlen müssen, gibt es nicht. Daher empfiehlt es sich, im Zweifel bei den Gemeinden selbst im Internet unter Begriffen wie etwa „Gemeindesatzung“. Oft kann es sich lohnen, direkt in einer Nachbargemeinde die entsprechende Wohnung für einen Zweitwohnsitz anzumieten. Der Deutsche Wirtschaftsbrief, den Sie hier kostenfrei herunterladen können, empfiehlt: Denken Sie vor allem daran, dass die Steuerhöhe auch variieren kann.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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