Direktversicherungen stehen vor dem Aus
Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter
“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
das Thema private Altersvorsorge sollte auch bei Ihnen weiter ganz oben auf der finanziellen Agenda stehen. Sie werden schließlich auch regelmäßig von der Politik dazu aufgefordert, neben einer möglichen gesetzlichen Rente auch privat vorzusorgen, da das Rentenniveau tendenziell weiter senken wird. Das große Problem dabei:
Es scheint sich eine unheilige Allianz aus Politik, Gesetzgeber und Justiz gebildet zu haben, um bisherigere Vorsorge-Formen weiter zu entwerten. Nicht nur, dass die politisch angestoßene Nullzins-Politik der EZB dafür sorgt, dass Vorsorgeformen wie Kapitallebensversicherungen nichts mehr einbringen. Hinzu kommen auch juristische Entscheidungen, die andere Produkte faktisch sinnlos machen.
Direktversicherungen bisher beliebtes Vorsorgeinstrument
Im Visier aktueller Entscheidungen dabei: Die Direktversicherung. Diese Art der Versicherung war bislang vor allem auch auf unternehmerischer Ebene sehr beliebt, war sie doch einfach zu handhaben. Oftmals wurde sie zur späteren Renten-Versorgung von Gesellschaftern-Geschäftsführern eingesetzt. Doch könnte ein neues Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz diese Ansparform sinnlos machen.
Darum geht es konkret: Wahrscheinlich wissen Sie, dass die Einzahlungen innerhalb bestimmter Grenzen sozialversicherungsfrei sind. Nicht so die Auszahlungen – hier verlangt die Krankenkasse den vollen Beitrag. Was für Sie als Empfänger heißt: Sie zahlen sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil aus eigener Tasche.
Neue Entscheidung: Krankenkassen könnten doppelt abkassieren
Doch nun könnte es noch schlimmer kommen. Es geht um Fälle, in denen die ursprünglich vereinbarte Einmalzahlung in eine Leibrente umgewandelt wird. Das Landessozialgericht, dass sich mit solch einem Fall beschäftigen muss, sagt nun, dass die Krankenkasse zweimal kassieren darf, weil es sich um zwei Policen handelt (L 5 KR 84/15).
Nach Ansicht der Richter sind sowohl die nie erhaltene Einmalzahlung als auch die monatliche Rente krankenversicherungspflichtig. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Direktversicherung als Vorsorge-Produkt. Denn in der Regel dürften Sie oder Ihre Mitarbeiter wohl eher eine lebenslange monatliche Rente haben wollen. Doch wenn Sie Gefahr laufen, hier doppelt abkassiert zu werden, wenn Sie sich während des Vertragsablaufes anders entscheiden, dürften Sie solch eine Anlage von vornherein wohl kaum riskieren.
Nehmen Sie die Sache in die eigene Hand
Und selbst, wenn Sie bei Fälligkeit der Police bei einer Einmalzahlung bleiben, dürfte diese Art der Rentenvorsorge inzwischen wie auch die schon angesprochene Kapitallebensversicherung unattraktiv geworden sein. Denn auch hier geht es bei der Direktversicherung um den Aufbau eines Kapitalstocks. Draghis Niedrigzinspolitik führt diese Form betrieblicher Altersvorsorge aber ad absurdum.
Unser Fazit: Die klassischen Vorsorgemodelle funktionieren nicht mehr. Eindeutig besser ist es, hier sein Glück in die eigene Hand zu nehmen und z. B. über Aktiensparpläne in Dividendenpapieren für die Rente vorzusorgen.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs
Kommentare sind nicht erlaubt.