Dr. Liemen rät: Bei Beteiligungsverkäufen von Banken in Seniorenheimen sollten Angehörige sofort reagieren

Dr. Liemen rät: Bei Beteiligungsverkäufen von Banken in Seniorenheimen sollten Angehörige sofort reagieren

Zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden herrscht großes Misstrauen

Daran ändern auch die neuen Beipackzettel und Beratungsprotokolle nichts. Denn diese stellen weder die Banken noch die Kunden wirklich zufrieden. Verkauft werden jetzt nur noch Produkte, die juristisch wasserdicht sind. Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist enorm.

Die Geldhäuser stöhnen, dass sich diese Mühe für sie nicht mehr lohnt. Die Folge: Es werden immer weniger qualifizierte Beratungen durchgeführt. „Wir beginnen, über derartige Regulierung den Kunden zu bevormunden.“ So die Kritik von Gunter Dunkel, Vorstandschef der NordLB.

Wie massiv sich das Verhältnis verschlechtert hat, zeigt die Anzahl der Beschwerden bei der Bankenaufsicht. Seit einem Jahr müssen Banken Unmutsäußerungen unzufriedener Kunden ja direkt an die BaFin melden. Über 9.500 Mal war das bisher der Fall. Auch bei den Ombudsleuten der Banken herrscht Hochkonjunktur. Gerda Müller, Ombudsfrau der privaten Kreditinstitute, hat kürzlich interessante Einblicke gewährt:

Demnach haben rund 50 % der dort bearbeiteten Kundenbeschwerden Erfolg. Das sollte Mut machen. Anders als die Banken schätzt die Ombudsfrau Beratungsprotokolle jedoch als wichtige Entscheidungsgrundlage. Sie rät, darin genau festzuhalten, welche Bedürfnisse der Kunde hat. Auch Sie sollten darauf Wert legen. Denn: Für falsche Beratungen tragen Sie die Beweislast.

Gerda Müller hat sich auch dazu geäußert, worüber sich die Bankkunden am häufigsten beschweren. Ganz klar an erster Stelle steht der Verkauf von geschlossenen Fonds und Unternehmensbeteiligungen. Kein Wunder: Geschlossene Beteiligungen binden die Zeichner lange Zeit und bieten keine Sicherheit. Zur Altersvorsorge sind sie daher nicht geeignet. Doch das war vielen Banken bislang egal.

Die Commerzbank verkaufte sogar hochriskante Schiffsbeteiligungen via Zweigstelle in einem Altenheim. Schadenersatzforderungen wies sie zurück. Einem 87-jährigen Anleger blieb als letzter Ausweg nur die Klage. 32.000 € sprach ihm das Landgericht Wuppertal wegen Falschberatung zu (Az. 3 O 467/12).

Immer wieder stoßen Rechtsanwälte auf derartige in Seniorenheimen abgewickelte Beteilungsverkäufe. Das Kalkül der Banken liegt auf der Hand: Nur die wenigsten Senioren dürften rechtliche Schritte einleiten. Die meisten scheuen die damit verbundenen Belastungen oder werden von den Kreditinstituten vertröstet.

Erfahren Sie als Angehörige von solchen Fällen, sollten Sie die Betroffenen auffordern, tätig zu werden. Es muss ja nicht gleich eine Klage sein. Fürs Erste wäre schon ein Ombudsverfahren ein geeigneter Schritt. Für Bankkunden ist es kostenlos und hemmt außerdem die Verjährung während der Verfahrensdauer.

Führt die Schlichtung nicht zum Erfolg, können Geschädigte das Kreditinstitut immer noch verklagen. In der Vergangenheit wurden beim Kauf geschlossener Beteiligungen Rückvergütungen meist verschwiegen. Schadenersatzklagen, die auf dieses Versäumnis gestützt werden, haben häufig Erfolg.

 

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