Erbschaften und Schenkungen jetzt für kurze Zeit günstiger?

© Haramis Kalfar / Fotolia.com

© Haramis Kalfar / Fotolia.com

Lieber Leser,
viele von uns ärgern sich seit langem über die Regierung. Die Euro-Krise, der Brexit, die diversen Pleiten bei großen Projekten wie dem Berliner Flughafen oder auch die Ausstattung der Bundeswehr mit Schrottmaterial oder die Flüchtlingskrise – scheinbar hat die Regierung in ihrer aktuellen Besetzung wenig im Griff. In einer Sache könnte dies zu Ihrem Vorteil werden: Die Erbschaftsteuerreform steht auf dem Prüfstand.

Bundesverfassungsgericht muss prüfen

Die groß angekündigte und vom Bundesverfassungsgericht geforderte Erbschaftsteuerreform ist nicht pünktlich Gesetz geworden. Der Bundesrat hat sich quergestellt. Damit hat die Regierung rechtlich faktisch versagt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist für die Erbschaftsteuerform verhängt.
Jetzt ist faktisch alles möglich. Das Gericht selbst entscheidet in diesem Fall. Die Politik hat ihren Gestaltungsspielraum aus der Hand gegeben. Das Gericht könnte beispielsweise eine Übergangsregelung verhängen, die jetzt noch niemand kennt.
Ebenso könnten die Richter die bisherige Praxis weiterlaufen lassen und eine neue Frist setzen. Schließlich wäre es auch denkbar, dass das Verfassungsgericht die gesamte Erbschaftsteuerregelung außer Kraft setzt. Möglicherweise müsste der Fiskus auf einen erheblichen Teil der Steuereinnahmen verzichten.
All dies wird im kommenden Herbst entschieden. Daraus aber ergibt sich für Sie eine besondere Chance. Erbschaften und Schenkungen werden künftig mit Sicherheit teurer, als sie es derzeit sind. Die Schenkungsgrenzen dürften herabgesetzt werden, die Übergangsregelungen für Betriebe werden sich verschärfen.
Clever schenken

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie und Ihre Verwandten unverhofft zunächst etwas Zeit gewonnen haben. Wer größere Vermögen übertragen möchte, kann dies im Rahmen von Schenkungen zu den aktuellen Konditionen machen.

Rückwirkende Steuererhöhungen wird sich weder das Bundesverfassungsgericht noch die Politik erlauben. Bis zum Herbst haben Sie somit Zeit, gegebenfalls zusammen mit Ihrem Steuerberater die unverhoffte Chance noch einmal zu nutzen.
Dies betrifft nicht nur Schenkungen aus Betriebsvermögen oder Immobilienvermögen, sondern auch die oft vergessenen Wertpapiervermögen. Aktien, Anleihen oder Sparbriefe können im Erbfall zur größeren Steuerbelastung werden. Ebenso könnten Sie durch gezielte Schenkungen an jüngere Familienmitglieder die Belastung aus der Abgeltungssteuer noch clever bzw. verhindern. All dies ist zumindest bis zum Herbst einfacher und günstiger als danach.

Ohnehin müssen Sie im kommenden Jahr 2017 mit massiven Steuererhöhungen rechnen. Die Staatsschulden in der Euro-Zone steigen aktuell wieder stark an. Die Europäische Zentralbank EZB kauft monatlich für 80 Mrd. Euro Anleihen auf. Wie jetzt bekannt wurde, sind Dutzende Unternehmensanleihen, die sich darunter befinden, auf Ramschniveau. Die Ausfälle dolcher Anleihen finanzieren Sie durch kommende Steuererhöhungen. Davor sollten Sie sich wappnen.

Mit den besten Grüßen

Ihr
Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“
aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

Kommentare sind nicht erlaubt.