Erbschaftsteuer: Bald geringere Freibeträge?

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Deutschland ist ein Land der Erben. Nach einschlägigen Studien in den letzten Jahren werden bis 2020 rund 2,5 Billionen € hierzulande vererbt. Dabei dürfte der Fokus vor allem auf Immobilien und Betriebsvermögen liegen. Das weckt natürlich wieder einmal Begehrlichkeiten von Seiten der Politik.

Wie Sie sicher verfolgen konnten, hat bereits vor Jahren die Diskussion darüber begonnen, ob das aktuelle Erbschaftsteuerrecht noch zeitgemäß ist oder reformiert werden müsste.

Vor allem vor der letzten Bundestagswahl kochte dieses Thema hoch. Denn insbesondere die damals formulierten Steuerpläne der Sozialdemokraten ließen erahnen, dass die Betriebsvermögen und damit die Leistungsfähigkeit des Mittelstands in Gefahr geraten könnten.

 

Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht

Machen Sie sich darauf gefasst, dass der Streit um die Erbschaftsteuer im Sommer wieder an Schärfe gewinnt. Denn dann wird voraussichtlich das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das aktuelle Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist oder nicht.

Das Risiko: Es spricht vieles dafür, dass die Verfassungsrichter am Ende eine Reform des geltenden Rechts fordern werden und damit nicht nur die Betriebsvermögen meinen, sondern auch den privaten Bereich mit einschließen.

Konkret könnte das bedeuten, dass der bislang gültige, recht komfortable Freibetrag von 400.000 € für Ehepartner und Kinder eines Erblassers in Frage gestellt werden könnte.

 

Bundesländer mischen mit

Hinzu kommt, dass die Bundesländer auf eine finanzielle Neuordnung dringen könnten. Zwar steht dem Bund die Gesetzgebungskompetenz zu, die Gelder aus der Erbschaftsteuer füllen aber die Säckel der Bundesländer. Allerdings in sehr unterschiedlichen Größenordnungen.

Insgesamt stieg das Aufkommen an Erbschaftsteuer im letzten Jahr um geschätzte 7,6% auf 4,6 Mrd. € war. Doch gab es starke regionale Unterschiede. So betrug die Erbschaftsteuer in den östlichen Ländern nur rund 78 Mio. €. Hier könnte im Zuge einer Reform auch über einen Ausgleich diskutiert werden, der das gesamte Projekt nur komplizierter machen würde.

Grundsätzlich gilt aber auf jeden Fall: Steuerreformen haben bislang nur sehr selten zu einer Entlastung geführt. Das bedeutet, dass sich vor allem Erblasser und Erben von größeren Vermögen auf negative Entwicklungen einstellen müssen. Von Seiten der Regierung kam zwar bislang das Statement, dass man eine Reform „verfassungsfest und mittelstandsfreundlich“ gestalten wolle.

 

Kommen geringere Freibeträge?

Doch erste Überlegungen im Bundesfinanzministerium zeigen die Richtung auf, wohin die Reise gehen könnte. Denn es werden bereits Szenarien durchgespielt, in denen alle Vermögensarten, also privat und betrieblich, gleichgestellt werden.

Diese könnten dann mit einem Einheitssatz von beispielsweise 10% besteuert werden, wobei der Freibetrag dann auf 100.000 € abgesenkt würde. Das mag am gesamten Steueraufkommen nicht viel ändern, im Einzelfall aber deutliche Folgen haben.

Sollte das Bundesverfassungsgericht also den Anstoß zu einer neuen Reform geben, müssen Sie sich überlegen, ob Sie vor Inkrafttreten eines neuen Erbschaftsteuerrechts nicht besser Vermögen vorab übertragen. Diese Frage sollten Sie entsprechend bald mit Ihrem Steuerberater oder Notar besprechen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

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