Anleihenkauf-Pläne der EZB vor Gericht

Das EZB-Anleihenkauf-Programm OMT muss sich dem EuGH stellen

Das EZB-Anleihenkauf-Programm OMT muss sich dem EuGH stellen

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

in dieser Woche hat der Staatsanwalt das Wort. Erinnern Sie sich noch an die Buchstaben-Kombination OMT? Dahinter verbirgt sich das so genannte Outright Monetary Transaction Programm der Europäischen Zentralbank, das 2012 auf dem Höhepunkt der Euro-Krise ins Leben gerufen wurde. Unter diesem Programm wäre es der EZB gestattet, kurzfristig laufende Anleihen von Euro-Staaten zu kaufen, um damit deren Zinsen zu senken und die Kreditaufnahme zu ermöglichen.

Zwar blieb das OMT-Programm bis dato ungenutzt. Dennoch tobt darum seit zwei Jahren eine juristische Auseinandersetzung, wobei das deutsche Bundesverfassungsgericht eigentlich der Hauptschauplatz ist. Die Kläger gegen das Programm bemängeln dabei, dass dadurch eine unerlaubte Staatenfinanzierung durch die Zentralbank erfolgen würde. Indes:

 

Vorabentscheidung am Europäischen Gerichtshof?

Das Bundesverfassungsgericht reichte vor einem Jahr die Frage nach der Vereinbarkeit des Programms mit dem Mandat der EZB an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Nun steht für diese Woche die Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH auf dem Programm. Was zu einer Vorentscheidung des Verfahrens führen könnte. Denn normalerweise folgen die Richter der Rechtsauslegung des Generalanwalts. Und auch das Bundesverfassungsgericht dürfte dieser Interpretation am Ende folgen.

Nun könnte sicher gesagt werden, dass es sich hierbei mehr um Spiegelfechterei handelt. Schließlich ist das OMT-Programm bislang nie zum Einsatz gekommen und wird es aller Voraussicht nach auch nicht. Dennoch ist die anhängige Entscheidung eine wichtige Weichenstellung für die schon im Markt diskutierten umfangreichen Ankäufe europäischer Staatsanleihen durch die EZB.

 

Investoren befürchten Einschränkungen für EZB-Pläne

Denn das OMT-Programm hat in seinen Kriterien zum einen keine Volumen-Beschränkung, zum anderen werden Bedingungen aufgestellt, die einzelne Staaten bei möglichen Anleihenkäufen klar bevorzugen. Das könnte vom EuGH bemängelt werden, wodurch sich auch bei dem erwarteten neuen Programm zu Staatsanleihen-Käufen Einschränkungen ergeben könnten, die am Markt negativ ankämen.

Sie sehen: Die EZB hat sich mit ihrer quantitativen Geldpolitik inzwischen in vielerlei Hinsicht auf extrem dünnes Eis begeben. Wobei ich aktuell die Gefahr als am höchsten einschätze, dass die Zentralbank nach all den vollmundigen Versprechen zur Liquiditätsausweitung – siehe Mario Draghis „Whatever it takes…“ – nicht liefern kann.

 

Spielen Sie als Anleger auf Sicherheit

Das würde an der Börse für erneute extreme Unruhe sorgen. Denn es würde deutlich werden, dass die EZB entgegen ihrem bisherigen Handeln doch stark limitiert ist, also nicht als Garant für eine Krisenbewältigung stehen könnte.

Und was können Sie als Anleger nun aus solch einem riskanten Umfeld machen? In erster Linie sollten Sie Ihren Fokus auf Absicherung bestehender Positionen legen. Sind Sie erfahren genug, kann das auch über den Terminmarkt geschehen. Doch grundsätzlich sollte es genügen, hier mit Stopp-Loss zu arbeiten, also mit vorab definierten Marken, bei deren Unterschreiten verkauft wird.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

Bildnachweis: Gevestor

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