Grundeigentümer bleiben in der Hand der Kommunen

Als Grundstückseigentümer haben Sie kaum Schutz vor kommunalen Abgabeforderungen

Als Grundstückseigentümer haben Sie kaum Schutz vor kommunalen Abgabeforderungen

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Immer wieder können Sie lesen, wie wichtig Immobilienbesitz beispielsweise für die Altersvorsorge sein kann. Doch darüber hinaus ist es auch oft eine richtige Entscheidung, einen Teil Ihres Vermögens in Immobilien anzulegen. In den meisten Fällen geschieht dieses Investment in ein eigengenutztes Haus und Grundstück.

Doch wie der Name schon sagt: Mit einer Immobilie legen Sie sich auf einen Ort fest. Und das kann im Nachhinein weitreichende Folgen – auch finanzieller Art – haben. Denn Immobilienbesitzer gehören seit jeher zu der Gruppe von Steuerzahlern, die besonders ins Visier genommen werden, wenn klamme kommunale Kassen gefüllt werden sollen.

 

Kommunen bekommen großen Spielraum

Und oft genug stehen Sie selbst ohne Schutz gegen die Begehrlichkeiten Ihrer Kommune da. Denn wenn es um steuerliche Belange geht, haben in letzter Zeit die verschiedenen Gerichte den Kommunen immer wieder erheblichen Spielraum bei der Festsetzung von kommunalen Steuern zugesprochen. Das gilt vor allem für die regelmäßig zu zahlende Grundsteuer.

Was das im Einzelfall bedeuten kann, zeigte sich im letzten Jahr an einem besonders krassen Beispiel. Denn im westfälischen Werl erhöhte die Gemeinde den Hebesatz für die Grundsteuer von 421% auf 800 %. Gegen diese (fast) Verdoppelung klagten rund 40 Grundeigentümer.

Doch das Verwaltungsgericht Arnsberg wies alle Klagen zurück. Die Begründung der Richter: Die Erhöhung des Hebesatzes sei noch vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde gedeckt. Sie habe keine „mit der Eigentumsgarantie unvereinbare erdrosselnde Wirkung“ (Az. 5 K 1205/13 u. a.).

 

Gesamtbelastung wird meist übersehen

Es wurde auch darauf verwiesen, dass die durchschnittliche monatliche Grundbelastung nur von 32 Euro auf 67,50 Euro steige. Das halten die Verwaltungsrichter anscheinend für verkraftbar. Was dabei übersehen wird: Im Einzelfall mag das vielleicht noch richtig sein. Doch in der Summe können die stetig steigenden kommunalen Abgaben zu einer ernsthaften finanziellen Belastung für Ihre Immobilienfinanzierung werden.

Und dies ist beileibe kein Einzelfall. So scheiterten vor dem Verwaltungsgericht etliche Klagen gegen Grundsteuerbescheide der Stadt Bad Homburg. Grundstückseigentümer hatten verlangt, dass der Finanzbedarf der Gemeinde zunächst aus Leistungsentgelten gedeckt wird.

Erst „im Übrigen“ dürfe nach § 93 der Hessischen Gemeindeordnung auf Steuern zurückgegriffen werden. Dieser Argumentation wollte das Gericht aber nicht folgen. Nach seinen Aussagen können sich Bürger nicht auf diese Vorschrift berufen (Az. 6 K 1210/13 u. a.).

 

Ein „kleiner“ Ausweg

Für Sie bedeutet das klar: Gegen Ansprüche der finanziell klammen Kommune können Sie sich in den meisten Fällen wohl nicht wehren. Die einzige Möglichkeit liegt im Vorfeld der Kaufentscheidung für eine Immobilie.

Informieren Sie sich nicht nur über das Objekt Ihres Interesses, sondern auch nach Möglichkeit über den (finanziellen) Zustand der Gemeinde. So können Sie vielleicht abschätzen, ob auf absehbare Zeit zusätzliche Abgabenbelastungen auf Sie zukämen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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