Haus vererben oder schenken – Was ist bei Eheleuten günstiger?

Vererben oder Schenken - Was ist die bessere Alternative beim Familienheim?

Vererben oder Schenken – Was ist die bessere Alternative beim Familienheim?

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn Sie ein Haus besitzen, machen Sie sich sicher auch schon darüber Gedanken, was damit nach Ihrem Ableben passieren soll. Sicherlich ein Thema, über das man nicht gerne nachdenkt. Aber es muss sein, schließlich soll das in der Immobilie steckende Vermögen der Familie erhalten bleiben.

Allerdings sitzen viele noch einem Irrtum auf. Denn auch, wenn Sie das bisherige Familienheim an Ihren Ehegatten oder Ihre Kinder vererben, gilt nicht immer unbedingt eine Steuerbefreiung von der Erbschaftsteuer. Um das zu erreichen, müssen wichtige Kriterien eingehalten werden.

 

Erbt der Ehepartner, ist er mindestens 10 Jahre gebunden

Grundsätzlich gilt als Definition: Ein Familienheim ist jede Immobilie, in der eine Wohnung ständig eigenen Wohnzwecken dient. Vererben Sie das Familienheim, setzt eine Steuerfreiheit voraus, dass der erbende Ehegatte die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken weiter nutzt. Geschieht das nicht mindestens zehn Jahre lang, steht die Steuerbefreiung unter Nachsteuervorbehalt.

Verzichtet wird darauf nur bei zwingenden Gründen, wie etwa dem Umzug in ein Pflegeheim. Einfache Umzüge wegen Arbeit oder familiären Belangen gelten dagegen nicht.

Bei den eigenen Kindern wird es noch kritischer. Denn bei Kindern, die eine Immobilie erben, ist die Steuerfreiheit auf eine Wohnfläche von 200 qm begrenzt. Der übersteigende Teil ist erbschaftsteuerpflichtig. Wenn Sie also ein Haus mit beispielsweise 300 qm vererben, muss Ihr Kind die überschüssigen 100 qm zum festgestellten Verkehrswert versteuern.

 

Risiko der Nachbesteuerung

Hinzu kommt: Um steuerbefreit zu bleiben, muss Ihr Kind die Immobilie ebenfalls mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen. Wobei im Gegensatz zum Ehepartner eine verschärfte Regelung gilt. Denn ist ein Kind gezwungen, das Familienheim vorzeitig aufzugeben, ist dafür keine Härtefallregelung vorgesehen. Angenommen, nach acht Jahren steht ein Umzug an, ist die Erbschaftsteuer in voller Höhe nachzuzahlen.

Insgesamt kann ein vererbtes Haus mit Blick auf mögliche Erbschaftsteuern ein ziemliches finanzielles Risiko darstellen. Das gilt für die Kinder, aber eben auch für den hinterbliebenen Ehegatten. In dieser Konstellation sollten Sie besser über eine Alternative nachdenken. Denn:

 

Schenkung als besseres Steuerspar-Modell

Das bessere Steuersparmodell ist die Zuwendung des Familienheims an Ehegatten zu Lebzeiten. Denn bei Schenkungen während der Ehe fallen darauf überhaupt keine Steuern an. Nicht einmal bei Luxusvillen. Die Steuerbefreiung ist auch nicht daran geknüpft, dass vom Gatten eine Selbstnutzungsfrist einzuhalten ist.

Natürlich sind solche Überlegungen immer auch eine Frage des Timings. Wer sich unsicher ist, ob er überhaupt mit seinem Partner zusammen bleibt, für den stellt sich sicher die Frage einer Schenkung nicht. Im fortgeschrittenen Alter sollten Sie aber durchaus versuchen, pragmatisch mit dem Thema umzugehen.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

Bildnachweis: Gevestor

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