Heimunterbringung: Was ist mit der Haushaltsersparnis?

© Yuri Arcurs / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

vor kurzem hatten wir Sie über die finanziellen Rahmendaten informiert, auf die Sie achten müssen, wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen in einem Heim untergebracht sind, sei es wegen des Alters, einer Behinderung oder wegen Krankheit.

Dabei hatten wir darauf hingewiesen, dass bei einem krankheits- oder behinderungsbedingten Aufenthalt eine steuerliche Anerkennung von Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen in Frage kommt. Wobei von den Kosten, die man absetzen will, vorab Zuschüsse und Kostenerstattungen, aber auch die so genannte Haushaltsersparnis abgezogen werden muss.

Diese Haushaltsersparnis ist allerdings umstritten, zumal es hier auf die Konstellation im Einzelfall ankommt. Dazu hat sich nun der Bundesfinanzhof in einem neuen Urteil geäußert, das zumindest ein bisschen Licht ins Dunkel der steuerlichen Absetzbarkeit von Heimkosten bringt.

 

Fiskus ist bislang frei in seiner Entscheidung zum Abzug der Haushaltsersparnis

Es geht hierbei um eine echte Grundsatzfrage, wie Ehepaare steuerlich gestellt werden, wenn sie gemeinsam oder nur einer in einem Pflegeheim untergebracht sind. Fest steht dabei ganz grundsätzlich, dass beide Betreute die Heimkosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen können.

Der Fiskus erkennt allerdings nur die Kosten an, die zusätzlich zur normalen Lebensführung entstehen. Deshalb mindert das Finanzamt die Heimkosten auch regelmäßig um die schon genannte Haushaltsersparnis. Allerdings stellt sich bei Ehepaaren die Frage, ob die Haushaltsersparnis ein- oder zweimal abzuziehen ist.

Der Gesetzgeber hat sich in dieser Hinsicht noch nicht aus der Deckung gewagt. Laut einer Mitteilung des Bundesfinanzministeriums wurde das auf Bund-Länder-Ebene noch nicht erörtert. Die Folge: Die Finanzämter sind deshalb in ihrer Entscheidung, wie sie mit der Haushaltsersparnis verfahren, frei. Das kann für die Betroffenen natürlich von Nachteil sein.

 

Einmal oder zweimal abziehen?

Das größte finanzielle Risiko: Bei einer personenbezogenen Auslegung der Haushaltsersparnis wird diese bei Ehepaaren nämlich doppelt angesetzt. Das mindert die steuerliche Anrechnung der Heizkosten um viele tausend Euro.

Doch haben Steuerpflichtige nun zumindest etwas Schützenhilfe vom Bundesfinanzhof bekommen. Vor dem BFH ging es um den Fall, dass die Frau ins Heim zog und ihr Mann weiter zu Hause wohnte. Die Richter entschieden, dass von den Heimkosten der Frau keine Haushaltsersparnis abzuziehen sei (Az. III R 2/86).

Damit gibt es zwar keine eindeutige richterliche Entscheidung, was bei einem Ehepaar passiert, wo beide im Heim wohnen. Doch spricht das Urteil dafür, dass auch bei gemeinsamer Heimunterbringung beider nur ein einmaliger Abzug gilt. Sind Sie oder Ihre Angehörigen als Ehepaar davon betroffen, sollten Sie daher geltend machen, dass nur eine haushaltsbezogene Beurteilung sachgerecht ist.

Wir gehen davon aus, dass die steuerliche Behandlung von Ehepaaren, die gemeinsam im Heim sind, ebenfalls bald vor Gericht verhandelt wird. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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