Hitzewelle rollt an – die Temperaturgrenzen im Büro

© Bertold Werkmann / Fotolia.com

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Die nächste Hitzewelle im Büro steht an. Heute, am 3. August, soll ein sehr heißer Tag werden, ähnlich denen der vergangenen Woche. Freuen wir uns über die schöne Zeit, es gibt keinen Anlaß zum Meckern. Allerdings müssen viele von uns noch ins Büro, und dort ist es oft fast nicht mehr auszuhalten.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergibt sich ein Problem: Was müssen Arbeitgeber machen, um die Temperatur auf ein erträglichen Maß zu senken? Und wann können Arbeitnehmer ihre Arbeit sogar verweigern?

Temperaturgrenzen wichtig

Es gibt sogenannte Temperaturgrenzen, die sich schon aus den Vorschriften des BGB, also aus dem ganz normalen Arbeitsrecht ergeben. Nach $ 618 müssen Sie als Arbeitgeber auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter achten. Das gilt jedenfalls in der Privatwirtschaft. Der Staat hat sich andere Regeln gegeben.

Da wir in Deutschland jedoch so regelwütig sind, greifen selbstverständlich weitere Vorschriften: so etwa aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die viele von Ihnen sicher als hohe bürokratische Hürde empfinden.

Kennen Sie die »ASR A3.5 Raumtemperatur? Wahrscheinlich nicht. Seit 2010 gibt es hierin die Vorschrift, dass die Temperatur maximal 26 Grad betragen soll. Dafür müssen Sie als Arbeitgeber geeignete Schutzsysteme vor der Sonneneinstrahlung installieren.

Sofern die Außentemperatur bei mehr als 26 Grad liegt, greift ein Stufenmodell.

Vorschriften zur Temperaturdämmung

Im ersten Schritt müssen Sie bei Temperaturen bis zu 30 Grad »geeignete Maßnahmen« treffen, um die Beanspruchung Ihrer Mitarbeiter zu reduzieren. Steigt die Temperatur im Außenbereich auf bis zu 35 Grad, müssen Sie weitergehende Maßnahmen ergreifen.

Dies sind beispielsweise: Eine gelockerte Vorschrift zur Bekleidung. So sollten Sie Anzugträgern genehmigen, zumindest die Krawatte zu lockern. Zudem können Sie Getränke bereitstellen, in den frühen Morgenstunden für eine geeignete Durchlüftung sorgen oder elektrische Geräte wie Klimaanlagen installieren.

Steigt die Temperatur sogar auf mehr als 35 Grad, wie wir es in diesem Jahr ebenfalls schon erlebt haben, dann müssten Sie noch einmal weitergehende Maßnahmen durchführen: Nehmen Sie Entwärmungsphasen vor, bei denen sich Ihre Mitarbeiter in einem kühleren Raum aufhalten können oder sorgen Sie für weitere technische Abkühlung. Dies sind sogenannte Wasserschleier oder auch Luftduschen.

Arbeitnehmer dürfen die Arbeit nicht verweigern

Doch wenn alles nicht hilft, werden Ihre Mitarbeiter irgendwann streiken. Schwangere dürften ausdrücklich den Arbeitsplatz verlassen und die gesundheitlichen Auswirkungen prüfen lassen. Andere allerdings können nicht einfach ihrer Arbeit fernbleiben. Als Arbeitgeber haben Sie sogar das Recht darauf, dass Ihre Mitarbeiter jede Maßnahme mit Ihnen abstimmen.

Wenn ein Mitarbeiter eigenständig einen Ventilator ins Büro mitbringt und in Betrieb nimmt, könnten Sie trotz hoher Temperaturen mit arbeitsrechtlichen Schritten drohen. Hier etwa zapft der Mitarbeiter schlicht Ihren Strom an.

In der Praxis empfehlen wir jedoch ausdrücklich, dass Sie Maßnahmen ergreifen, die Ihre Mitarbeiter von eigenmächtigen Handlungen abhalten. Wir alle wissen, dass die Hitze auch schnell aufs Gemüt schlagen kann. Kommen dann noch Rechtsstreitigkeiten hinzu, wird es teuer für Sie als Arbeitgeber. Ihnen einen schönen Tag.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

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