IHK-Zwangsmitgliedschaft vorm EU-Parlament
Die Kritiker der umstrittenen IHK-Zwangsmitgliedschaft haben es jetzt bis zum EU-Parlament geschafft. Der Petitionsausschuss hat mehrere Beschwerden angenommen und dem Rechtsausschuss zur Prüfung vorgelegt.
Die EU-Kommission soll eine Stellungnahme abgeben, ob gegen Europarecht verstoßen wird.
Zwangsmitgliedschaften nur in wenigen EU-Ländern
Es dürfte spannend werden. Ähnliche Kammersysteme, wie die IHK-Zwangsmitgliedschaft – gibt es nur in sechs weiteren EU-Staaten. In Spanien wurde das bisherige System auf Druck des Internationalen Währungsfonds gerade abgeschafft. Mit Griechenland dürfte bald die nächste Bastion der Zwangsmitgliedschaft für Unternehmer fallen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei uns zumindest zu Reformen kommt, wird damit größer.
Für viele Gewerbetreibende ist die IHK-Zwangsmitgliedschaft ein rotes Tuch und ist deshalb auch politisch hochgrad umstritten.
Verstößt die IHK-Zwangsmitgliedschaft gegen das Grundgesetz?
Der Zwang für Selbstständige und Unternehmer, Mitglied bei der IHK zu werden, wird immer wieder kritisiert. Denn eigentlich soll das Grundgesetz genau vor solchen Zwängen schützen. Denn mit dem im Artikel 9 Absatz 1 beschriebenen Vereinigungsrecht geht auch automatisch ein Fernbleiberecht einher. Denn das Recht, Vereine, Gesellschaften oder ähnliches zu bilden beinhaltet auch das Recht, das nicht zu tun.
Klagen gegen die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder damit erklärt, dass diese so lange zu rechtfertigen sei, wenn sie legitime öffentliche Aufgaben erfüllt. Dazu zählen zum Beispiel bei der IHK: Die Überwachung der Berufsausbildung und das Durchführen von Prüfungen, die Vereidigung von Sachverständigen oder auch die Erstellung von Gutachten für Gerichtsverfahren. Diese Funktionen rechtfertigen aus Sicht des Bundesverfassungsgericht die IHK-Zwangsmitgliedschaft für Selbstständige und Unternehmer.
Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft für Freiberufler
Freiberufler sind allerdings von der IHK-Zwangsmitgliedschaft befreit, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind. Keinem Zwang zur Mitgliedschaft unterliegen außerdem Selbstständige und Unternehmer, deren Gewinn nicht 5.200 Euro übersteigt. In die Gruppe „Keine IHK-Zwangsmitgliedschaft“ fallen außerdem Existenzgründer, die in den fünf Wirtschaftsjarhen vor der Betriebsgründung noch keine Einkünfte als Gewerbetreibender, Selbständiger oder Landwirt hatten. Sie dürfen allerdings nicht zu mehr als 10 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sein und ihr Gewerbeertrag darf 25.000 Euro nicht überschreiten. Sonst besteht doch eine IHK-Zwangsmitgliedschaft.
Kann man gegen die IHK-Zwangsmitgliedschaft klagen?
Wie bereits erwähnt, kommen Sie um die IHK-Zwangsmitgliedschaft kaum herum, wenn Sie nicht zu den oben geannten Ausnahme-Gruppen gehören. Allerdings gab es auch schon erfogreiche Klage. Wie zum Beispiel eine vor dem Verwaltungsgericht in Minden. Hier hatte eine Unternehmerin gegen den Beitragsbescheid geklagt und gewann. Der Grund: Die IHK hatte zu hohe Rücklagen auf Kosten ihrer Mitglieder gebildet. Dieser Tatbestand veranlasste das Gericht, der Klägerin Recht zu geben.
Auch die aktuelle Prüfung vor dem EU-Parlament könnte möglicherweise Folgen für Sie haben. Das Thema IHK-Zwangsmitgliedschaft sollten Sie also im Auge behalten. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden..
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