Immobilien zur Altersvorsorge: Vorsicht bei der Finanzierung

Auf was Sie bei der Finanzierung einer Immobilie zur Altersvorsorge achten müssen

Auf was Sie bei der Finanzierung einer Immobilie zur Altersvorsorge achten müssen

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

aus Gesprächen mit Lesern weiß ich, dass viele von Ihnen eine eigene Immobilie als wichtigsten Bestandteil der Altersvorsorge ansehen. Was auch der richtige Ansatz ist. Denn zu einem ruhigen Lebensabend gehört sicher dazu, sich keine Gedanken mehr über Mieten oder deren Preissteigerungen machen zu müssen.

Aber: Viele tappen in ihrem Wunsch nach einem eigenen Haus in eine Finanzierungsfalle. Das gilt besonders dann, wenn Sie erst in späteren Jahren eine Immobilie anschaffen und diese finanzieren wollen. Denn oftmals läuft die Finanzierung dann auch noch während der schon begonnenen Rentenzeit.

Und das ist dann keine Ent-, sondern eine zusätzliche Belastung. Das hat auch der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil festgestellt und den davon betroffenen Käufern von Immobilien einen Ausweg gezeigt.

 

Immobilien-Abzahlung im Rentenalter ist keine Altersvorsorge

Im verhandelten Fall ging es um eine Frau, der eine Immobiliengesellschaft zu einer finanzierten Eigentumswohnung für die Altersvorsorge geraten hatte. Doch das dafür aufgenommene Darlehen hätte sie erst im Alter von 78 Jahren vollständig zurückgezahlt. Darauf hätte die Immobiliengesellschaft bei der Finanzierung hinweisen müssen, so der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 108/13).

Abzahlung erst im Rentenalter ist keine Altersvorsorge, sondern führt vielmehr zu einer Belastung. Die Richter erklärten weiter, dass zwar ein Immobilienkäufer diesen Umstand selbst erkennen kann. Doch das schließt eine Falschberatung nicht aus. Auf die langen Rückzahlungszeiten müssen Käufer in solchen Fällen ausdrücklich hingewiesen werden.

Deshalb der Richterspruch: Unterbleibt der ausdrückliche Hinweis auf die langen Rückzahlungszeiten, können Betroffene die Rückabwicklung des Kaufs und zudem womöglich Schadenersatz fordern.

 

So finanzieren Sie Ihre Immobilie altersgerecht

Um am Ende nicht reinzufallen, sollten Sie einige wesentliche Empfehlungen bei der finanziellen Planung Ihres Immobilienbesitzes für das Alter beherzigen. Besonders in jüngeren Jahren sollten Sie darauf achten, sich bei Finanzierungen nicht zu übernehmen. Als Faust-Formel gilt, dass maximal 30% bis 40% des Nettoeinkommens für Zins und Tilgung draufgehen sollten. Ansonsten riskieren Sie womöglich einen Zahlungsausfall und letztlich dann die Zwangsversteigerung.

Nutzen Sie die derzeit günstigen Konditionen, um eine möglichst lange Zinsfestschreibung von 15 oder 20 Jahren vorzunehmen. Ihre Vorteile: Sie schaffen sich damit eine hohe Planungssicherheit, bleiben dennoch flexibel. Denn nach 10 Jahren können Sie trotzdem kündigen, wenn sich dann etwas Besseres findet.

Außerdem sollten Sie das niedrige Zinsumfeld dazu nutzen, eine möglichst hohe monatliche Tilgung zu vereinbaren. Wer sich in der aktuellen Niedrigzinsphase auf 1% Tilgung einlässt, ist durchschnittlich erst nach etwa 45 Jahren schuldenfrei. Vernünftiger wären also eher 2% oder 3%. Außerdem sollten Sie die Möglichkeit von Sondertilgungen vereinbaren.

 

Denken Sie auch an später

Richtigen Sie Ihre finanziellen Dispositionen auf den Beginn der vermutlichen Rentenzeit aus. Nach Möglichkeit sollte dann eine Fremdfinanzierung abgeschlossen sein. Hinzu kommt:

Bedenken Sie bei Ihren finanziellen Planungen auch, dass Ihre Immobilie auch in die Jahre kommen wird. Das bedeutet, dass Sie sich schon in Erwerbszeiten ein zusätzliches Polster anlegen sollten, um spätere Instandhaltungen oder Reparaturen bezahlen zu können.

So werden Sie auch im Alter Ihre Freude am eigenen Haus oder der eigenen Wohnung haben können.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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