Jetzt in offene Immobilienfonds einsteigen?

Stichtagsregelung für offene Immobilienfonds

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie in den nächsten Wochen einen Anruf Ihres Anlageberaters erhalten.

Grund ist ein neues Gesetz, das in der letzten Woche im Bundestag beschlossen wurde.

Es geht um offene Immobilienfonds. Wenn Sie in Zukunft in solche Fonds anlegen wollen, gelten für Sie neue Regelungen.

 

Ein neuer Gesetzesrahmen

Aufgeschrieben sind diese im Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB. Dabei handelt es sich um ein ganzes Bündel neuer Gesetze. In diesen Gesetzen werden das bisherige Investmentgesetz sowie verschiedene EU-Richtlinien zusammengeführt.

Die Einführung des KAGB hat weitreichende Folgen, wenn Sie in offene Immobilienfonds investieren.

Denn ab dem Stichtag 21. Juli 2013 wird es im Investorenkreis solcher Fonds eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben.

 

Alt-Investoren im Vorteil

Auf der einen Seite die Investoren, die vor dem Stichtag eingestiegen sind.

Wenn das auf Sie zutrifft, können Sie weiterhin pro Halbjahr Fonds-Anteile im Gesamtwert von bis zu 30.000 € wieder verkaufen. Dies ohne Kündigungsfrist.

Steigen Sie erst nach dem 21. Juli ein, gelten für Sie eine neue Mindesthaltedauer und Kündigungsfrist. Konkret müssen Sie nach dem Erwerb der Fondsanteile diese mindestens 2 Jahre lang halten.

Wenn Sie Anteile kündigen wollen, gilt eine Kündigungsfrist von einem Jahr.

 

Fonds-Branche mit geteilten Gefühlen

Die Fonds-Branche sieht es mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Die Möglichkeit, das Geld der Anleger länger im Fonds halten zu können, wird gern gesehen.

Dennoch sträubten sich die Anbieter gegen die nun beschlossenen Haltefristen. Denn damit scheidet das bisherige Vertriebsargument aus, relativ zügig wieder an Ihr Geld zu kommen.

Vor dem Stichtag werden deshalb stärkere Vertriebsaktivitäten erwartet. Diese werden sich insgesamt aber wohl in Grenzen halten.

Die meisten Anbieter von Fonds haben kein Interesse, plötzlich in kürzester Zeit übermäßig hohe neue Anlagegelder einzusammeln. Diese müssen schließlich auch in Immobilien investiert werden. Das könnte bei dem überschaubaren Angebot schwierig werden.

 

Deutscher Immobilienmarkt mit guten Aussichten

Als Anleger müssen Sie abwägen. Wenn Sie sich für Immobilienfonds interessieren, bietet sich bis zum genannten Stichtag eine gute Gelegenheit zum Einstieg.

Zumal der deutsche Immobilienmarkt noch eine ganze Weile in robuster Verfassung bleiben dürfte. Zwar sind die Preise in einigen Teilmärkten bereits deutlich gestiegen. Eine Spekulationsblase ist aber insgesamt nicht erkennbar.

Und es gibt einen positiven Ausblick. Gerade Fonds mit Schwerpunkt auf gewerblichen Immobilien sind interessant. Sie dürften im kommenden Konjunkturaufschwung erneut gute Renditen erwirtschaften.

 

Nutzen Sie die aktuellen Möglichkeiten

Gehen Sie bei einer Investition grundsätzlich von längeren Haltedauern aus. Beim Kauf vor dem Stichtag sichern Sie sich aber die genannte Flexibilität bei einem späteren Anteilsverkauf sichern.

Insgesamt halte ich offene Immobilienfonds als Depotbeimischung für sinnvoll. Haben Sie bei der Kaufentscheidung aber nicht nur den Stichtag im Auge.

Entscheidend ist die Qualität des Fonds. Hier sollten Sie bei der Überprüfung möglicher Investment-Empfehlungen keine Abstriche machen.

Lesen Sie den Fondsprospekt. Achten Sie auf wichtige Kennzahlen wie Vermietungsquote oder Liquiditätsquote.

Und zum Schluss: Streuen Sie das Risiko auf mindestens 2 Fonds.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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