Kredite zwischen Familienangehörigen: Darauf müssen Sie achten
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Sicher haben Sie auch das schon erlebt: Seit dem Beginn der Finanzkrise geben sich die Banken extrem zugeknöpft, wenn es um Kreditvergaben geht.
Bei Verbraucherkrediten mag es ja noch gehen. Doch wenn Sie den „Fehler“ machen, Ihren Lebensunterhalt als Selbstständiger oder Freiberufler zu bestreiten, sieht das schon anders aus.
Zinsaufschläge und Überbesicherungen sind keine Seltenheit. Da denkt so mancher über andere Wege der Finanzierung nach.
Glück hat auf den ersten Blick derjenige, der in der Familie einen Kreditgeber findet.
Doch um hier vor allem steuerrechtlich auf festem Boden zu stehen, müssen Sie einige Dinge beachten.
Freiheit in der Vertragsgestaltung
Grundsätzlich gilt: Familienangehörige können Rechtsverhältnisse untereinander frei gestalten. Das gilt auch, wenn eine möglichst steuerlich günstige Wirkung erreicht werden soll.
Dieser Anspruch ist sogar richterlich bestätigt worden. So gibt es eine entsprechende Entscheidung (Az. IX R 29/99) des Bundesfinanzhofes als oberstem Steuergericht.
Deshalb zeigt sich die Finanzverwaltung bei Verträgen zwischen Familienangehörigen besonders misstrauisch. Das gilt dann auch vor allem für Darlehensvereinbarungen.
So gibt das Bundesfinanzministerium auch 3 wesentliche Bedingungen vor, die für die steuerliche Anerkennung eines privaten Darlehensvertrages erfüllt sein müssen.
1. Bedingung: Wie unter Fremden
Der Darlehensvertrag muss einem so genannten Fremdvergleich standhalten.
Das bedeutet konkret, dass Sie diesen Vertrag genauso auch mit einem fremden Dritten abschließen würden. Als Vergleichsmaßstab bedient sich das Finanzamt dabei der möglichen Vertragsausgestaltung bei Bankkrediten.
Das heißt: Auch der private Kreditvertrag muss bestimmte Angaben nahezu zwingend enthalten. Das sind:
– Auszahlung des Kreditbetrages
– Laufzeit
– Zinshöhe
– Zins- und Tilgungstermine
– Angaben zu Sicherheiten
Doch nicht nur die notwendigen Angaben sollten Sie sich von üblichen Bankkreditverträgen abgucken. Auch bei den Zinshöhen und Tilgungssätzen ist eine Anlehnung an Bankkonditionen ratsam.
Am besten, Sie stellen vorher Darlehensanfragen an Banken und bewahren deren Angebote als Nachweis des Fremdvergleichs auf.
2. Bedingung: Kein Scheingeschäft
Schnell kann einem privaten Darlehensvertrag der Vorwurf des Scheingeschäftes angehängt werden.
Um dem vorzubeugen: Wickeln Sie den Vertrag getreu der Vereinbarungen ab. Weisen Sie alle Zahlungen akribisch nach.
Am besten auch durch entsprechende Kontobewegungen.
3. Bedingung: Zivilrechtliche Wirksamkeit
Für eine Anerkennung des Kreditvertrages beim Finanzamt ist eins unerlässlich: Er muss zivilrechtlich wirksam sein.
Unter Erwachsenen sollte das kein Problem darstellen. Kommen Kinder als Vertragspartner ins Spiel, ist eine rechtliche Vertretung aber zwingend notwendig.
Konkret bedeutet das die gerichtliche Bestellung eines so genannten Ergänzungspflegers, der die Interessen des Kindes wahrnimmt.
Außerdem sollten Sie den Vertrag unbedingt schriftlich abfassen, um von vorherein einen Beweis für die Existenz des Vertrages in der Hand zu haben.
Bei Anerkennung winken steuerliche Vorteile
Wenn Sie diese Bedingungen beachten, ist der Vertrag mit üblichen Kreditverträgen bei Banken gleichgestellt.
Das bedeutet auch, dass bei einem beruflichen Zweck des Darlehens die gezahlten Zinsen als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Welche steuerlichen Vorteile Sie noch aus einem privaten Darlehen ziehen können, ist in einem entsprechenden Abruf-Service des Deutschen Wirtschaftsbriefes nachzulesen.
Diesen finden Sie im Abonnentenbereich des Wirtschaftsbriefes auf www.gevestor.de
Mit besten Grüßen
Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“
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