Ledige: Verschärfte Nachweispflicht bei doppelter Haushaltsführung

Ledige müssen bei doppelter Haushaltsführung mehr Nachweise erbringen

Ledige müssen bei doppelter Haushaltsführung mehr Nachweise erbringen

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

sollten Sie allein leben, befinden Sie sich damit durchaus in großer Gesellschaft. Wie die jüngst veröffentlichte Auswertung der Volkszählung 2011 – neudeutsch Zensus genannt – zeigte, liegt der Anteil von Single-Haushalten in Deutschland bei über einem Drittel aller Haushalte. Das sind rund 17% der Bevölkerung. Und das Single-Dasein ist dabei kein Jugend-Merkmal, im Gegenteil. Gerade mal knapp 18% der allein wohnenden Singles sind jünger als 30 Jahre.

Dennoch geht die deutsche Gesetzgebung regelmäßig an dieser gesellschaftlichen Tatsache vorbei und benachteiligt oft die Alleinlebenden. Eines der jüngsten Beispiele dafür ist das Reisekostenrecht, insbesondere die Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung. Diese wurden zwar grundsätzlich verbessert, um die immer wieder auch politisch gefederte Mobilität der Arbeitnehmer etc. zu unterstützten.

 

Ledige müssen mehr Nachweise zum Lebensmittelpunkt abliefern

Doch wer ledig ist, unterliegt auch nach dem neuen Reisekostenrecht bei der doppelten Haushaltsführung einer verschärften Nachweispflicht. Die Logik des Gesetzgebers: Es gibt ja bei Ledigen am Wohnort des Lebensmittelpunkts in der Regel keine Hauptbezugsperson. Wer also als Lediger dort einen eigenen Hausstand unterhält, muss sich mit mehr als 10% an den Kosten beteiligen.

Doch damit nicht genug. Alleinstehende müssen zudem nachweisen, dass sie am Erstwohnsitz enge persönliche Beziehungen pflegen. Das setzt Kontakte zu Verwandten oder Freunden voraus. Allerdings lässt sich das schriftlich nur schwer belegen. In Betracht kämen dafür etwa Einladungen zu Feiern; nützlich sind auch Vereinsmitgliedschaften. Für mich hat das durchaus den Hauch von Schnüffelei in der Privatsphäre, der sich Verheiratete in ähnlicher Konstellation nicht unterziehen müssen.

 

Anzahl der Heimfahrten sind wichtigstes Kriterium

Wenn Sie als Lediger den Fiskus an den Kosten der doppelten Haushaltsführung beteiligen wollen, gibt es aber ein besonders wichtiges Kriterium: Die Anzahl der Heimfahrten. Auch hier werden die unterschiedlichen Ansätze zwischen Ledigen und Verheirateten deutlich. Mit den Heimfahrten wird schließlich nachgewiesen, dass der Steuerpflichtige immer noch seinen Lebensmittelpunkt am ursprünglichen Wohnort hat.

Während sich bei Verheirateten das Finanzamt nur mit mindestens sechs Familienheimfahrten pro Jahr begnügt, um daraus eine doppelte Haushaltsführung abzuleiten, ist man bei Ledigen deutlich strenger. Denn diese sollten es auf mindestens zwei Heimfahrten pro Monat bringen, belegt durch detaillierte Aufzeichnungen. Als Nachweise bieten sich dabei entsprechende Tankquittungen oder Zugtickets an.

Jammern hilft allerdings nichts, sondern nur umsichtige Vorbereitung und Durchführung, wenn Sie auswärts arbeiten. Stellen Sie als Single sicher, dass Sie einen entsprechenden Kostenanteil an Ihrem Heimatwohnort tragen und sammeln Sie regelmäßig entsprechende Belege, um Ihren Lebensmittelpunkt nachzuweisen zu können. Das kommt sozusagen „on top“ zu den generellen Belegen der doppelten Haushaltsführung wie Mietzahlungen am Arbeitsort.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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