Legale Haushaltshilfen können Steuervorteile bringen

© Liv Friis-larsen / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

seit Jahren ziehen Gesetzgeber und Fiskus die Maschen enger, um Schwarzarbeit zu bekämpfen. Zwar landen meist nur Großrazzien auf Baustellen publikumswirksam in den Medien. Doch theoretisch hat der Zoll als ausführendes Organ beim Verdacht auf Schwarzarbeit die Möglichkeit, auch alle anderen Arbeitsstellen zu kontrollieren.

Das gilt letztlich auch für Haushaltshilfen. Dazu braucht es am Ende nur einen missliebigen Nachbarn, der einen Tipp gibt. Wenn Sie mal durchrechnen, wie sich hier das Risiko einer Entdeckung zu den eingesparten Lohnnebenkosten verhält, lohnt sich illegale Beschäftigung von Haushaltshilfen nicht.

 

Pauschale Versteuerung als Pluspunkt

Zumal die Legalisierung privater Putz- und Gartenhilfen für beide Seiten vorteilhaft sein kann. Denn Minijobs in privaten Haushalten werden als geringfügige Beschäftigung steuerlich besonders gefördert. Solange Sie als Auftraggeber die Grenze von 450 Euro pro Monat bei der Bezahlung Ihrer Haushaltshilfe nicht überschreiten, fallen maximal 14,9% Abgaben an.

Als Auftraggeber können Sie diese Kosten dann als haushaltsnahe Dienstleistung von der Einkommensteuer abziehen. Zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen, wie diese definiert sind und worauf es dabei im Detail ankommt, hatten wir Ihnen vor kurzem einen Überblick über die aktuelle Rechtslage gegeben. Lesen Sie bitte auf unserer Internetseite http://www.deutscher-wirtschaftsbrief.de nach.

 

Welche weiteren Vorteile legale Beschäftigung bringt

Bezogen auf die privaten Haushaltshilfen gilt bei geringfügiger Beschäftigung: Sie können die anfallenden Löhne mit 20% bis zu 510 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Dabei sind auch die Pauschalabgaben an die Minijobzentrale steuerlich abzugsfähig.

Lässt sich die Putzhilfe von der Rentenversicherungspflicht befreien, muss sie auch keinen Eigenanteil leisten. Sie erhält ihr Arbeitsentgelt in diesem Fall also brutto für netto. Ob die Hilfe dafür votiert, bleibt ihr überlassen.

Ein weiterer Vorteil der Legalisierung: Kommt es zu einem Arbeitsunfall, hat die gesetzliche Unfallversicherung die anfallenden Kosten zu tragen. Bei legaler Beschäftigung kann die Putzkraft zudem Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen. Sie als Arbeitgeber können sich 80% dieser Aufwendungen später von der Minijobzentrale erstatten lassen.

 

Einfache Anmeldung möglich

Auf all das sollten Sie Haushaltshilfen hinweisen, die eine Anmeldung bei der Minijobzentrale bisher ablehnen. Für Sie selbst als Auftraggeber ist die Anmeldung unbürokratisch möglich. Der erforderliche Meldebogen umfasst nur eine Seite. Wenn das monatliche Entgelt 285 Euro nicht übersteigt, ist Ihre Steuerersparnis sogar höher als die Abgaben.

Unser Tipp: Bei Interesse können Sie selbst überprüfen, wie sich eine Minijob-Anmeldung finanziell auswirken würde. Rufen Sie einfach die Webseite www.minijob-zentrale.de auf und klicken Sie dort „Tools und Hilfen“ an. Hier finden Sie dann den nützlichen „Haushalts-Check-Rechner“.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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