Mit Darlehen unter Eheleuten Steuern sparen

Mit einem Immobiliendarlehen an den Ehepartner Steuern sparen

Mit einem Immobiliendarlehen an den Ehepartner Steuern sparen

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

vielleicht haben Sie auch schon die Erfahrung gemacht: Die Europäische Zentralbank unternimmt alles, um den Banken ausreichend Geld für das Kreditgeschäft zur Verfügung zu stellen. Dennoch bleiben die Restriktionen – insbesondere die Besicherungsforderungen – bei einer Kreditvergabe hoch.

Kein Wunder, dass viele Kreditsuchende nach alternativen Wegen suchen. Und dabei oft auf offene Ohren stoßen. Denn viele andere suchen gleichzeitig besser verzinste Anlagen, um dem aktuellen Niedrigzinswährung-Umfeld zu entkommen.

 

Kredite in der Familie bieten eine optimale Lösung

Die optimale Lösung ist dann, wenn man im Familienkreis eine entsprechende Vereinbarung treffen kann. Doch aufgepasst: Denn wenn Sie Kredite unter Familienangehörigen vergeben, dürfen Sie einige wesentliche Aspekte nicht vergessen. Zum einen sind für den Kreditgeber Zinsen, die aus solchen Geschäften vereinnahmt wurden, ebenfalls steuerpflichtig.

Die gute Nachricht: Bei Darlehen unter Verwandten hat auch inzwischen das Bundesfinanzgericht geurteilt, dass die daraus vereinnahmten Zinsen nur mit der Abgeltungssteuer über 25% versteuert werden müssen und nicht mit dem persönlichen Steuersatz. Zu diesem Thema können Sie noch einmal in meinem Newsletter im Artikel „Wie Sie Zinsen aus gegebenen Privatdarlehen versteuern müssen“ nachlesen.

 

Mit Immobiliendarlehen an den Ehepartner Steuern sparen

Aber Darlehen unter Familienangehörigen können noch mehr. Denn mit ihnen ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, auch kräftig Steuern zu sparen. Das gilt besonders dann, wenn mit dem geliehenen Geld eine Mietimmobilie angeschafft werden soll. Wie das geht, zeigt folgendes Beispiel.

Angenommen, Sie werden zusammen mit Ihrem Ehepartner zur Einkommensteuer veranlagt. Ihr persönlicher Steuersatz ist 42%. Ihr Partner oder Ihre Partnerin kauft mit Ihrem Geld eine Mietimmobilie. Dafür fallen in diesem Beispiel Schuldzinsen in Höhe von 10.000 Euro an.

Diese kann Ihr Partner als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Ihre Steuerersparnis gegenüber der Besteuerung der Zinsen zum persönlichen Steuersatz beträgt 1.620 Euro.

 

Achten Sie auf den Dritt-Vergleich

Wichtig ist aber, dass Sie alle Vereinbarungen und -konditionen wie unter fremden Dritten gestalten. Wobei Sie als Eheleute den großen Vorteil haben, dass eine Besicherung des Kredits nicht verlangt wird. Um wegen der Zinshöhe Ärger zu vermeiden, sollten Sie zuvor bei mehreren Banken Kreditanfragen stellen. Wenn Sie sich an diesen orientieren, halten Ihre privaten Zinsen einem Fremdvergleich stand.

Allerdings ist noch abzuwarten, ob der Gesetzgeber dieses spezielle Steuerspar-Loch noch lange offen lässt. Wenn Sie also grundsätzliche Pläne in diese Richtung hegen, sollten Sie nicht zu lange für die Umsetzung warten.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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