Neue Regeln für den Börsenhandel

Neue Regulierung für den EU-Finanzmarkt

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Auch wenn Sie nur im kleinen Rahmen an der Börse Ihr Geld anlegen, dürfte der neuste Vorstoß der EU für Sie von Interesse sein. Denn hinter dem sperrigen Begriff MiFiD II (Markets Financial Instruments Directive) verbirgt sich ein Regulierungswerk, das im Grunde die spekulativen Elemente des Börsenhandels erheblich eingrenzen soll.

Zwar sind die meisten Regelungen an Banken und institutionellen Investoren gerichtet. Doch auch Sie als Privatanleger werden am Ende über die Aspekte Handelsliquidität, Angebot und Kosten davon betroffen sein.

Steht der Vorgänger MiFiD I in der Hauptsache nur für einen Wust an neuen Dokumenten, mit denen Banken ihre Kunden bei Beratungen und anderen Geschäften aufklären müssen, geht es bei MiFiD II an den praktischen Handel.

 

Hochfrequenzhandel soll eingegrenzt werden

So wird nun gefordert, dass der so genannte Hochfrequenzhandel ab einer bestimmten Schwankungsbreite der Preise unterbrochen wird. Diese Art von Handel, die hauptsächlich durch vorher entsprechend programmierte Computer ausgeführt wird und die Ausführung von Kauf- oder Verkaufsaufträgen eher in Millisekunden misst, ist umstritten.

Er wurde in der Vergangenheit immer wieder dafür verantwortlich gemacht, dass es zu plötzlichen starken Kursschwankungen – meist Kurseinbrüchen – gekommen ist. Deshalb müssen sich die Börsenhändler, die solche Handelssysteme nutzen, auch zukünftig ihre Algorithmen im Vorfeld genehmigen lassen.

 

Praxis-Test muss Sinnhaftigkeit erst noch zeigen

Ganz abgesehen von der Frage, ob die damit betrauten Regulierer überhaupt fachlich in der Lage sind, solche Computerprogrammierungen zu verstehen, muss noch auf einen anderen Fakt hingewiesen werden.

Denn so umstritten der Hochfrequenzhandel ist: In etlichen Marktsegmenten sorgt er dennoch dafür, dass eine ausreichend hohe Handelsliquidität – also Angebot und Nachfrage – herrscht. Davon können bisher auch Sie als Kleinanleger profitieren, da die Preisspannen bei An- und Verkauf von Wertpapieren relativ eng beieinanderliegen. Eine zukünftige Eingrenzung könnte das negativ belasten.

 

Weniger Rohstoff-Spekulationen

Ein weiterer Punkt, den MiFiD II eingrenzen soll, sind die Warentermingeschäfte. Der Handel mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln ist vor allem wegen der gestiegenen Lebensmittelpreise in Verruf geraten.

Viele Banken haben sich auch schon komplett davon verabschiedet. Für die Übriggebliebenen soll es nun Obergrenzen für den Umfang der entsprechenden Positionen geben. Am Ende dürfte es darauf hinauslaufen, dass das Angebot deutlich verringert wird.

 

Noch mehr Beratungsdokumente

Ein dritter wichtiger Punkt von MiFiD II: Werden Sie von Ihrer Bank bei der Geldanlage beraten, müssen die Gespräche nun noch umfangreicher dokumentiert werden. Dabei müssen die Bankberater sowohl Ihre eigene Risikoeinschätzung berücksichtigen als auch über eventuelle Provisionen und Gebühren informieren. Erlaubt bleiben Provisionen aber.

 

Grauer Kapitalmarkt bleibt wieder unangetastet

Ob die neuen Regeln praktikabel sind, wird sich erst in einigen Jahren zeigen. Denn erst ab 2017 sollen sie Praxis werden. Was aber nach wie vor fehlt – und da der Blick auf die aktuellen Geschehnisse – ist endlich eine Regulierung des grauen Kapitalmarktes.

Denn die Schieflagen in der Kontrolle des Finanzsektors werden immer offensichtlicher: Banken werden immer mehr an die Kandare genommen, während ein milliardenschwerer Tummelplatz von „Halbseidenen“, Zockern und Betrügern weiterhin außen vor bleibt.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort